Blockade–Urteil gegen Jens bestätigt

Ellwangen (taz) - Walter Jens muß wegen einer Blockade des Raketendepots in Mutlangen vom Juni 1984 3.000 DM, seine Ehefrau Inge 700 DM bezahlen. Die Berufung gegen dieses Urteil des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd ist gestern vom Landgericht Ellwangen verworfen worden. Der Vorsitzende Richter, Klaus Friedrichs, stützte sich in seiner Urteilsbegründung vor allem darauf, daß die Blockade Teil einer Langzeitaktion in Mutlangen gewesen sei. Zwar habe die „Jens–Blockade“ nur zehn Minuten gedauert, sie könne aber nicht isoliert gesehen werden. Die Angeklagten hätten sich „bewußt und gewollt“ in eine Aktion eingeordnet, die darauf abziele, langfristig politischen Druck gegen die Bundesregierung zu entfalten. Gerade gegen diese Einordnung hatten Walter und Inge Jens in ihren Plädoyers argumentiert, daß ihr Beschluß, sich auf die Straße zu setzen, spontan gefallen sei. Sie und ihr Rechtsanwalt Leyrer wiesen darauf hin, daß die Einschätzung Richter Friedrichs gegen das Gebot des Bundesverfassungsgerichts verstoße, jeden Einzelfall genau zu prüfen. Rechtsanwalt Leyrer will gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Werner Jany