Maskerade vor Gericht

■ Anzeige von F.J. Strauß gegen „anachronistischen Zug“ bringt bayerische Justiz an den Rand der Erschöpfung

„Technisch möchte ich darauf hinweisen, daß sich die Zahl der Strafkammern langsam erschöpft“, stellte gestern Richter Biebl vom 5. Senat des Bayerischen Obersten Landesgerichts fest, der schon zum dritten Mal mit der Sache befaßt ist. Trotzdem entschied er: Der Prozeß wird vor dem Landgericht München II nochmals aufgerollt. Was die bayerische Justiz an den Rand der Erschöpfung treibt, ist das Verfahren gegen Alfons Lukas wegen Beleidigung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Grund: Lukas saß 1980 beim „Anachronistischen Zug“ vom Allgäu nach Kassel mit einer F.J. Strauß–Maske zusammen mit Nazi–Puppen im Planwagen. Seit nunmehr sechseinhalb Jahren beschäftigt der Zug die Justiz bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Zuletzt wurde Lukas vom Landgericht Kempten im November 86 freigesprochen. „Ein Vollblutdemokrat wird solche Sachen nicht auf sich beruhen lassen“, betonte gestern der Verteidiger von F.J. Strauß, Ossmann. Die Odyssee durch die bayerischen Gerichtssäle zeigt jedoch bereits Auswirkungen. Der Angeklagte sei „in der Maske Hitlers aufgetreten“, heißt es plötzlich im Schriftsatz der Staatsanwaltschaft, während damals eindeutig eine Maske mit den Gesichtszügen von Strauß von den Kasseler Beamten beschlagnahmt wurde. Und auch Richter Biebl erklärte das Kemptener Urteil für revisionsbedürftig, weil „die Beschlagnahme der Hitlermaske unerörtert geblieben“ ist. Strauß wollte diese Legendenbildung schnellstens stoppen. lui