Ehemänner künftig vor Gericht ?

■ Der Landtag von Schleswig–Holstein entschied mit den Stimmen der CDU, die Initiative zur Bestrafung von ehelicher Vergewaltigung zu ergreifen

Von Gunhild Schöller

Berlin (taz) - Mit den Stimmen aller Parteien hat sich der Landtag Schleswig–Holsteins dafür ausgeprochen, daß Vergewaltigung in der Ehe strafbar werden soll. Justizminister Heiko Hofmann (CDU) verpflichtete sich, mit den Justizministern der anderen Bundesländer über eine gemeinsame Gesetzesinitiative im Bundesrat zu diskutieren. Bislang ist nach § 177 StGB nur die „außereheliche“ Vergewaltigung als Delikt anerkannt. Nach herrschendem Rechtsverständnis gehört auch der mit Gewalt erzwungene Beischlaf zu den „ehelichen Pflichten“, denen sich eine Frau nicht entziehen darf. Nur über eine Anklage wegen Nötigung und/oder Körperverletzung kann dieses Delikt z.Zt. verfolgt werden. Aus „Mangel an Beweisen“ werden die meisten Verfahren wieder eingestellt bzw. erfolgen Freisprüche. Ursprünglich hatte die schleswig–holsteinische SPD im Landtag den Antrag gestellt, das Wort „außerehelich“ aus § 177 StGB zu streichen. Die Fraktionen einigten sich schließlich darauf, daß mit dem Ziel, daß Vergewaltigung in der Ehe genauso strafbar sein soll wie die außereheliche, mit den anderen Bundesländern Gespräche aufgenommen werden sollen. Dies bedeutet, daß es bislang noch keine konkreten Vorstellungen darüber gibt, wie diese Tat im einzelnen strafrechtlich eingeordnet werden soll. Offen ist auch, ob Vergewaltigung in der Ehe als Offizial– oder Antragsdelikt eingestuft wird. Bei einem Offizialdelikt (als solche gilt die außereheliche Vergewaltigung) wird auf jeden Fall vom Staatsanwalt ermittelt, auch wenn die Frau die Anzeige wieder zurücknimmt; beim Antragsdelikt dagegen nur auf Antrag der Frau. Justizminister Heiko Hofmann ließ bei den Diskussionen im Landtag durchblicken, daß er sich eine höhere Einstufung als Offizialdelikt durchaus vorstellen könne, weil dies das öffentliche Bewußtsein für eine solche Tat schärfe. Hofmann ist damit eine Ausnahme innerhalb der CDU, die es bis vor kurzem noch generell ablehnte, dieses Delikt überhaupt ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Das Bundesjustizministerium erklärte auf Nachfrage, mit einer solchen Initiative „rennt Schleswig–Holstein bei uns offene Türen ein“. Seit langem gebe es im Hause Engelhardt (FDP) entsprechende Überlegungen, Einzelheiten könne man jedoch nicht mitteilen. Sicher sei allerdings, daß „auf keinen Fall gegen den Willen der Frau“ ermittelt würde, um „eine möglicherweise doch noch zu rettende Ehe nicht zu gefährden.“