Für Verbot von Leihmutterschaften

Berlin (taz) - Das Bundesgesundheitsministerium setzt sich für ein strafrechtliches Verbot der Vermittlung von Leihmutterschaften ein. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett noch in diesem Frühsommer zugeleitet werden, kündigte Staatssekretär Chory am Wochenende in Karlsruhe an. Der Entwurf sehe auch vor, daß sowohl die Zahlung als auch die Annahme von Geld unter Strafe gestellt wird. Mit dieser Regelung sollen Prozesse um die Rechtsgültigkeit von Leihmutterverträgen von vornherein ausgeschlossen werden. Leihmutterverträge gelten im bundesdeutschen Gesetz ohnehin als „sittenwidrig. Dementensprechend sind öffentlich agierende Vermittlungsagenturen wie in den USA bislang noch nicht in Erscheinung getreten. Lu