Der AIDS–Staat macht ernst

■ Bayerischer Maßnahmenkatalog gegen AIDS tritt ab Juni in Kraft / Nur geringe Änderungen zum Entwurf

München (taz) - „Unser Land hat damit einen ersten großen entscheidenden Schritt getan“, erklärte der bayerische Innenminister Lang gestern bei der offiziellen Bekanntgabe des rigorosen bayerischen Maßnahmenkatalogs zur Bekämpfung von AIDS. Der Katalog, der ab Anfang Juni in Kraft treten wird, ging am Dienstag durchs bayerische Kabinett. Geringfügige Änderungen wurden im Vergleich zum ersten Entwurf vom Februar dieses Jahres vorgenommen: So sollen Ausländer aus Westeuropäischen Ländern, die nicht der EG angehören, darunter die Schweiz, Österreich, Liechtenstein, Finnland, Schweden, Norwegen und auch Malta, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, keinem AIDS–Test unterzogen werden. HIV–positive Ausländer aus der Türkei oder osteuropäischen Ländern wird die Aufenthaltsgenehmigung verweigert. Nach wie vor gilt auch, daß Bewerber für den Öffentlichen Dienst bei der Einstellungsuntersuchung ein AIDS–Test durch das Gesundheitsamt abverlangt wird. Lehnt der Bewerber den Test ab, wird dies vom Gesundheitsamt dem Auftraggeber gemeldet. Verweigerer und HIV–Positive werden nicht eingestellt. Einem AIDS–Zwangstest mit Vorladung zum Gesundheitsamt und wenn nötig zwangsweiser Blutentnahme durch Polizeigewalt sollen alle Krankheits–, Ansteckungs–, Ausscheidungsverdächtigen und Ausscheider unterzogen werden. Als ansteckungsverdächtig gelten Prostituierte und Fixer. Fortsetzung auf Seite 2