taz will Schadenersatz

■ Immer noch wartet die taz auf Briefe, die im Rahmen der Post–Beschlagnahme wegen Altpapier–Sammlungen von der Berliner Staatsanwaltschaft kassiert wurden

Berlin (taz) - Fehlt was? Vom 25. bis 27. Mai ließ die Staatsanwaltschaft in Berlin Post der taz beschlagnahmen - wir berichteten darüber. Am 29. Mai fanden sich - kommentarlos - 17 mit dem Dienstsiegel des Ermittlungsrichters versehene Briefe in den täglichen Waschkörben voller taz– Post. Weitere Briefe - das zuständige Zustellpostamt nannte eine Zahl von mindestens 50 festgehaltenen Sendungen - sind bis heute nicht wieder aufgetaucht. Bis heute ist der taz auch keine offizielle Mitteilung über den Grund der Beschlagnahme gemacht worden, obwohl mehrfach dringlich bei den Behörden nachgefragt wurde. Entgegen der offiziellen Behauptungen wurden Briefe angehalten, bei denen von vornherein ausgeschlossen war, daß sie irgend etwas mit den Sammelaktionen des Vobo–Altpapiers zu tun hatten: Kleinformatige, mit der Hand an die Auslandsredaktion adressierte Schreiben ebenso wie großformatige, an die Berliner Kulturredaktion oder an Arno Widmann adressierte Schreiben waren darunter. In keinem Fall übrigens fanden die Ermittler - soweit aus den informellen Angaben seitens der Staatsanwaltschaft bekannt - einen Volkszählungsbogen, was auch nicht weiter verwundert: Die taz hatte in den Vobo–Aufrufen ausdrücklich darum gebeten, davon abzusehen, die Bögen zu übersenden, da sie diese nicht an die Altpapiersammelstellen weiterreichen werde. Festgehalten - und damit verspätet an die taz ausgeliefert - wurden in mindestens zwei Fällen Artikel, die fristgebunden hätten erscheinen sollen. Die taz hat den Berliner Justizsenator deshalb aufgefordert, das fällig gewordene Ausfallhonorar zu ersetzen. Er muß - so die taz - für die rechtswidrige Beschlagnahme der Post Schadenersatz leisten. J.E.