Strafanzeige gegen Betreiber des AKW Neckarwestheim

Stuttgart (taz) - Wegen „Betrieb einer nicht genehmigten Atomanlage“ hat der „Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar“ bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen den Betreiber des AKW Neckarwestheim, die GKN 1 GmbH, und das baden–württembergische Wirtschaftsministerium eingereicht. Bereits vor zwei Wochen hatten die baden–württembergischen Grünen Strafanzeige gegen die Betreiber des AKW Obrigheim gestellt (vgl. taz v. 22.5.). Beide Atommeiler arbeiteten bisher ohne gültige Erlaubnis des Dauerbetriebes, Obrigheim seit 20, Neckarwestheim seit elf Jahren. Zwei Rechtsgutachten waren zu der Auffassung gelangt, der Dauerbetrieb der AKWs sei, gemessen an den Forderungen des Atomgesetzes, illegal. Illegaler Betrieb von Atomanlagen wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Der „Bund der Bürgerinitiativen mittlerer Neckar“ befürchtet weiter, daß auf dem Betriebsgelände des AKW Neckarwestheim demnächst abgebrannte Brennelemente ohne eine erforderliche Genehmigung gelagert werden. Das Brennelementelager des im Bau befindlichen GKN 2, so ein Sprecher der BI, solle als Zwischenlager genutzt werden. Der Entsorgungsnachweis des Atomgesetzes solle damit umgangen werden. diwi