BMI nimmt Erlaß gegen jugendliche Kriegsflüchtlinge aus Iran zurück

Hannover (taz) - Unerwartet schnelle Wirkung zeigte der taz– Bericht über die vom Bundesinnenministerium verordnete Anweisung der Grenzschutzdirektion in Koblenz, minderjährige Iran–Flüchtlinge an den Grenzen abzuweisen, wenn sie sich auf der Flucht vor dem Kriegsdienst in der Khomeini–Armee befinden. Hans–Günter Kowalski, Sprecher des Bundesinnenministeriums, erklärte auf Anfrage, der Erlaß (taz vom 10.6.) sei vorerst und mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt. Die Bundesländer sollen nun prüfen, ob sie die umstrittene Zurückweisungs–Verfügung weiterhin für wünschenswert halten. Verwundert zeigte sich das Innenministerium darüber, daß die Ausländerbeauftragten der Länder im Herbst 1985 eine „verstärkte Zuwanderung minderjähriger Iraner“ registriert hatten, die dann erlassene Anordnung aber nur in einem Fall angewendet wurde. Bei Iran–Kennern stieß die der Anordnung zugrundeliegende Expertise der deutschen Botschaft in Teheran auf Widerspruch. Ihr zufolge gebe es keine Hinweise dafür, daß Kinder und Jugendliche in Iran gegen ihren Willen in den Krieg gegen Irak geschickt würden. So berichtete der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Hans Heinz Heldmann, der viele iranische Flüchtlinge betreut, von Rekrutierungen in den Schulen sowie massiver Indoktrination der männlichen Jugendlichen. Von einem „freiwilligen“ Einsatz an der Front könne keine Rede sein. ak