Kritische Polizisten setzen „Signal“

■ Reaktion auf den gesetzwidrigen „Hamburger Kessel“ und Polizeieinsätze in Brokdorf / „Zeichen gegen Demokratieabbau in unserer Republik“ / Repressalien gegen Mitglieder des neuen Vereins

Aus Hamburg Ute Scheub

Zum ersten Mal in der Geschichte der BRD haben sich kritische Polizist–inn–en zu einem Verein zusammengeschlossen, zum „Hamburger Signal“. Mit einem Sektempfang feierten seine 20 Mitglieder und zahlreiche Sympathisanten am Montag das historische Ereignis, mit dem sie ein „Zeichen gegen Demokratieabbau in unserer Republik setzen“ wollen. Die „Arbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten“ hatte sich in Reaktion auf die Poizeieinsätze in Brokdorf und beim „Hamburger Kessel“ bereits vor einem Jahr zusammengefunden. Seitdem versucht sie, Übergriffen bei Demonstrationen und der Aufrüstung der Polizei entgegenzuwirken, die „Wahrung der Menschenrechte durch alle Polizisten“ zu gewährleisten sowie ausländerfeindlichen Tendenzen unter den Polizeibeamten entgegenzuwirken. Weiter fordert die Arbeitsgemeinschaft eine konsequente Strafverfolgung von Wirtschafts– und Umweltdelikten. Das alles ist nun auch in der Satzung festgeschrieben. Das „Hamburger Signal“ hofft jetzt auf weitere Vereinsgründungen in anderen Bundesländern. Nachdem sich im Januar auf seine Initiative hin eine Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizist– inn–en gebildet hat, entstand in Nordrhein–Westfalen ein erster regionaler Zuammenschluß, dem nun in Kürze ein weiterer in Bayern folgen soll. „Die werden es noch schwerer haben als wir“, ist die Einschätzung der Hamburger Vorstandssprecher Manfred Mahr und Heiko Dietrich–Schönherr, die von Repressalien und psychischem Druck gegen ihre Mitglieder berichteten. Beide bedauerten angesichts der neuen Ereignisse in Kreuzberg, daß die Kontakte ihrer Gruppe nach Berlin schwach seien. „Für mich ist die Einkesselung eines ganzen Stadtteils unfaßbar und menschenunwürdig“, erklärte Mahr. Er wies darauf hin, daß ein Beamter bei der Anordnung zu einer offensichtlichen Straftat oder Ordnungswidrigkeit sogar die Pflicht habe, den Befehl zu verweigern.