AKW–Millionengrab Mühlheim–Kärlich

■ RWE beantragt Aufhebung des Produktionsstopps / Die jährlichen Kosten für die stillgelegte Anlage werden auf 1,3 Milliarden DM beziffert / AKW als „Steuerflucht–Projekt“ von luxemburgischer Firma geleast

Aus Ludwigshafen Felix Kurz

Das Rheinisch–Westfälische Elektrizitätswerk (RWE) hat für sein Atomkraftwerk Mülheim– Kärlich beim Oberverwaltungsgericht Rheinland–Pfalz (OVG) in Koblenz die Aufhebung des Produktionsstopps beantragt, nachdem inzwischen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Errichtung und Betrieb des Kühlturms erteilt worden ist. In dem der taz vorliegenden Schreiben an das Gericht führen die RWE–Anwälte an, daß mit der Erteilung der Genehmigung „der tragende Grund entfallen“ sei, der den Betrieb des Atommeilers bislang verhindert habe. Bekanntlich war der 7. Senat des OVG am 6. Oktober vergangenen Jahres in einer aufsehenerregenden Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, für den Kühlturm des AKW sei ein immissionsschutzrechtliches Verfahren notwendig. Da dieses von den Behörden nicht durchgeführt worden sei, laufe das AKW „ohne rechtliche Grundlage“. Daraufhin mußten die Betreiber den bereits im Vollast–Probebetrieb laufenden Reaktor wieder abschalten. Mittlerweile jedoch hat das rheinland– pfälzische Umweltministerium das erforderliche Verfahren nachgeholt und die Genehmigung erteilt. In seinem „Abänderungsantrag“ beziffert das RWE zum ersten Mal auch die immensen Kosten für das AKW Mülheim–Kärlich. „Auf der Basis vorläufiger Berechnungen fallen je nach Abschreibungsmodus jährlich bis zu 1,3 Milliarden DM an Kosten an, denen bei einem Stillstand des Kernkraftwerks Mülheim–Kärlich keine entsprechende Stromerzeugung gegenübersteht“, heißt es wörtlich. Zur Erklärung wird angeführt, daß es sich bei den anfallenden Kosten vor allem um „Kapitaldienstkosten“ handele. Nicht das RWE, sondern eine Leasing–Gesellschaft ist Eigentümerin des Nuklearparks. So hat das RWE den Atommeiler nur bei der luxemburgischen Gesellschaft SCN (Societe Luxembourgeoise de Centrales Nucleaires S.A.) geleast und muß allein dafür jährlich zwischen 800 bis 900 Mio. DM Leasinggebühren bezahlen. Durch die Leasing–Finanzierung kann das RWE die Baukosten schon vor Inbetriebnahme mit Hilfe des Energiewirtschaftsgesetzes und der Bundestarifordnung auf den Strompreis abwälzen. Nach eigenen Angaben beziffert das RWE die reinen Baukosten mit „recht genau bei 7 Milliarden DM“. Nach Ansicht der Grünen ist die SCN darüber hinaus auch ein „Steuerfluchtprojekt“, da die Luxemburgische Körperschaftssteuer mit 40 BRD (56