BASF contra engagierte Gewerkschafter

■ Gütetermin vor Arbeitsgericht gescheitert / Chemielaborant hatte Protestbriefe amerikanischer BASF–Arbeiter weitergeleitet

Ludwigshafen (taz) - Der Ludwigshafener Chemiekonzern BASF geht inzwischen massiv gegen den gewerkschaftlich engagierten Chemielaboranten Bernhard Dönig vor, der sich wiederholt für die von der BASF in Geismar/Louisana (USA) ausgesperrten Kollegen eingesetzt hat und das auch weiterhin tun will. Bernhard Dönig hatte von der amerikanischen Gewerkschaft OCAW eine voradressierte Briefsendung erhalten, die sich an die Führungskräfte der BASF wandte. Aus Kostengründen wünschten die amerikanischen Gewerkschafter, daß Dönig die Post in Ludwigshafen aufgeben sollte. Vor dem Arbeitsgericht in Ludwigshafen scheiterte gestern der Gütetermin zwischen dem BASF– Arbeiter und dem Chemieriesen. Das Unternehmen wirft seinem langjährigen Mitarbeiter vor, er habe rund 800 bis 1.000 Briefe der amerikanischen Gewerkschaft OCAW an die Privatadressen von leitenden BASF–Angestellten und Führungskräften versandt und so in deren Privatsphäre eingegriffen. In diesem Schreiben kommen die OCAW–Leute zu dem Ergebnis, daß von dem BASF–Werk in Geismar durch den Einsatz von unqualifizierten Leiharbeitern, die für die Ausgesperrten eingestellt wurden, für die Umgebung eine erhebliche Gefahr ausginge. Wörtlich heißt es: „Niemand soll sagen, er sei nicht gewarnt worden.“ Diesen Satz interpretierte die BASF aus dem Zusammenhang heraus in eine Bedrohung ihres Leitungskaders um. Bei den Briefsendungen befand sich zudem eine Broschüre, in der das Anwesen des Vorstandsvorsitzenden des Chemiekonzerns abgelichtet war. Die BASF beschuldigt Bernhard Dönig darüber hinaus, dieses Foto angefertigt zu haben. Mit seinem Verhalten habe er „in erheblicher Weise“ gegen seine arbeitsvertragliche Treuepflicht verstoßen und den Betriebsfrieden gestört, so die BASF. Gegen die von dem Konzern verhängte Abmahnung hatte sich der Betriebsrat ausdrücklich ausgesprochen, da dieser in der Verhaltensweise des Chemielaboranten eine notwendige und zulässige Solidaritätsarbeit mit den seit knapp vier Jahren ausgesperrten amerikanischen Kollegen sieht. Demgegenüber meinte der BASF–Bevollmächtigte Hansen vor dem Arbeitsgericht, „solches Schriftgut“ hätte Dönig nicht versenden dürfen. Felix Kurz