Hartes WAA–Urteil gegen Demo–Sanitäter

■ Freiheitsstrafe „aus generalpräventiven Gründen“ / Keine Bewährung für den Angeklagten wegen Vorstrafen

Nürnberg (taz) - Zu 20 Monate ohne Bewährung verurteilte am Mittwoch das Schwandorfer Amtsgericht den 27jährigen Berliner Medizinstudenten und Demo–Sanitäter Willy K. wegen Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall und wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Bei dem Urteil handelt es sich um eine der härtesten Strafen, die in Zusammenhang mit dem Bau der WAA bisher ausgesprochen wurden. In der Urteilsbegründung sah es das Gericht als erwiesen an, daß Willy K. am Pfingstsonntag letzten Jahres „mindestens drei Steine“ auf Polizeibeamte geworfen haben soll. Eine Gruppe von Bereitschaftspolizisten war von militanten WAA–Gegnern mit Steinen beworfen worden, als sie vor dem Zaun eine Böschung durchkämmten. Die Beamten zogen sich daraufhin zurück, um anschließend einen „Gegenangriff“ zu starten. Während die WAA–Gegner flüchteten, blieb Willy K., der als Sanitäter deutlich gekennzeichnet war, als einziger zurück und wurde festgenommen. In dem Prozeß, in dem nur Belastungszeugen auftraten, wollen zwei Polizisten gesehen haben, wie Willy K. mit Steinen geworfen habe. Aber schon an der Frage, wie der Sanitäter als solcher gekennzeichnet war, verstrickten sie sich in Widersprüche. Der Leiter der Hundertschaft sagte aus, Willy K. Mitverhandelt wurde in dem Prozeß ein Vorfall von Ostern 86, als der Beschuldigte, diesmal auf dem Weg zum Bauzaun mit zwei Zwillen, fünf Metall–Sägen und Stahlmuttern in seinem Rucksack festgenommen wurde. Richter Auerhammer folgte in seinem Urteil weitgehend dem Plädoyer des Staatsanwaltes Raum, der eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten „aus generalpräventiven Gründen“ gefordert hatte. Eine Aussetzung auf Bewährung sei wegen bestehender Vorstrafen und angesichts der Person des Angeklagten nicht vorgesehen. Wolfgang Gast