Nach zehn Jahren Sieg für B8–Gegner

■ Verwaltungsgericht entschied gestern vorerst gegen den Bau der „Taunusautobahn“ / Städte und Land Hessen legten veraltetes Zahlenmaterial aus dem Jahr 1969 vor / Gerichtsschelte für Straßenbauplaner

Aus Frankfurt Heide Platen

Einen Sieg, der am Abend gebührend gefeiert wurde, errangen gestern mittag die Gegner der B8. Das Frankfurter Verwaltungsgericht gab ihren Klagen gegen den Bau der „Taunusautobahn“ statt und stoppte damit vorerst die Pläne des Landes Hessen und der Gemeinden Königsstein und Kelkheim. Fast zehn Jahre hatte der Kampf gegen die Umgehungsstraße gedauert. 1979 bauten Gegner der B8 auf einer im Liederbachtal das Hüttendorf der „Dammbesetzer“, das später rabiat geräumt wurde. Zahlreiche Naturschutzverbände schlossen sich dem Protest an. Das Verwaltungsgericht zeigte den Vertretern des Landes und der Gemeinden auf, daß sie sich selbst in eine Zwickmühle manövriert haben. Sie hatten im damals SPD– regierten Hessen aus politischen Gründen auf ein Stück der Verbindungsstrecke zwischen der Bundesstraße 519 und der Bundesstraße 8 nach Glashütten verzichtet, legten dem Gericht aber Zahlenmaterial vor, das sich auf die alte Planung bezog und teils zu anderen Zwecken erhoben worden war. Das Gericht, so Richterin Loizides, sei deswegen „auf dem et was ungewöhnlichen Stand, daß wir nichts haben, was wir überprüfen können“. Sachlich, erläuterte Loizides weiter, sei Ziel der Planung gewesen, den Durchgangsverkehr aus Königsstein herauszuhalten. Dies sei bei der derzeitigen Planung nicht mehr der Fall. Der Autoverkehr werde geradezu wieder in den Ort „hineingepumpt“. Auch die Beseitigung von unfallgefährdeten Stellen sei nicht erreicht worden. Mit der Erklärung des Vertreters des hessischen Wirtschaftsministeriums, daß das weggefallene Teilstück „ganz sicher“ doch noch gebaut werden solle, war das Gericht nicht zufrieden. Auch jede Teilplanung müsse sich daran messen lassen, ob sie ihren Zweck auch erfülle. Dies sei Laien vielleicht technisch unverständlich, aber dennoch ein unveräußerliches Rechtsgut. Die Kläger, ein privater Grundstücksbesitzer und die bisher wenig klagegeübte Schutzgemeinschaft deutscher Wald, verbuchten es auch als Erfolg, daß das Gericht Ungenauigkeiten selbstherrlicher Gemeindeplanung tadelte. So waren einige der Verkehrszählungen in dem Ausflugsgebiet, in dem der Geldadel der Republik siedelt, an Sonntagen durchgeführt worden. Diese Zahlen waren flugs zu Absoluten avanciert und mit dem Zusatz versehen worden, daß der Verkehr - eben - sonntags oft um 100 Prozent höher sei. Daß das gesamte Basismaterial aus dem Jahr 1969 stammte, machte die ohnehin obsolete Planung zusätzlich unglaubwürdig. Im Fall der Klage der Waldschützer, die sich auf das Naturschutzgesetz beriefen, erklärte das Gericht, wenn die Planung formal nicht anerkannt werden könne, entfalle selbstverständlich auch der Eingriff in die Natur. Wenn Land und Gemeinden an ihren Straßenbauplänen festhalten wollen, werden sie nun erneut in die Planungsphase gehen müssen. Ein Berufungsverfahren habe, so die Vertreterin der Kläger, Rehbinder, kaum Aussicht auf Erfolg.