AKW–Klärlich kann nichts erschüttern

■ Oberverwaltungsgericht Rheinland–Pfalz lehnt erneut Klagen der Stadt Neuwied und eines Lahnsteiner Bürgers gegen 2. Teilerrichtungsgenehmigung ab / „Erkenntnistand“ zur Zeit des Erlasses 1981 sei relevant

Aus Koblenz Felix Kurz

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland–Pfalz hat gestern mit zwei Entscheidungen die Klagen der Stadt Neuwied und des Lahnsteiner Bürgers Joachim Scheer gegen die 2. Teilerrichtungsgenehmigung (Th) des AKW Mülheim–Kärlich als unbegründet zurückgewiesen (Akt.–Z.: 7A II 2/85, 7A II 1/86). Durch die 2. Teilgenehmigung von 1981 waren umfangreiche Änderungen von Lage und Anordnung des Kraftwerksgebäudes genehmigt worden. Im Zentrum der Verfahren um die Rechtmäßigkeit der 2. TG standen vor allem Fragen der Standsicherheit der Anlage bei etwaigen Versetzungen des Untergrundes, bei Erdbeben und bei einer Gastankerexplosion auf dem in unmittelbarer Nähe gelegenen Rhein. Die Stadt Neuwied befürchtete darüber hinaus die radioaktive Verseuchung ihres Trinkwassers im Falle eines möglichen Störfalls.In der rund einstündigen mündlichen Begründung sagte der Vorsitzende des 7. Senats des OVG, Umgruppierung von Lage und Standort des Reaktors, des Maschinenhauses und der Rohrleitungsbrücke „änderte an der Iden tität der Anlage nichts“. Im wesentlichen aber wurden nahezu die gesamten Einwendungen der Stadt und Joachim Scheers als unzulässig mit der Begründung abgewiesen, sie hätten in den öffentlichen Anhörungsverfahren ihre Einwände nur zum Teil oder gar nicht vorgetragen. Neue Erkenntnisse, die von den Klägern vor allem auch nach Tschernobyl oder aufgrund neuerer Gutachten erwachsen seien, könnten nicht berücksichtigt werden, da laut Atomgesetz nur zu prüfen sei, „wie der Erkenntnisstand zur Zeit des Erlasses 1981“ war. Nachträgliche Gutachten änderten an der Bestandskraft der 2. TG nichts. Zu den Sorgen der Stadt Neuwied um ihr Trinkwasser erklärte der Senat, die Trinkwasserversorgung sei Sache des Staates und nicht der Kommune. Heftige Kritik äußerten die unterlegenen Parteien nach der Entscheidung. So habe das Gericht den Gutachter der Landesregierung zum offiziellen Sachverständigen des Gerichts bestellt. Doch damit nicht genug. Der Gutachter war zuvor in der gleichen Angelegenheit für den Energiekonzern RWE, den Betreiber des AKWs, tätig. Ein Vertreter der Stadt Neuwied sagte nach dem Urteil, man werde nun prüfen, ob man das Bundesverwaltungsgericht in Berlin anrufen werde. Joachim Scheer, den der Landesverband der rheinland–pfälzischen Grünen bei seinen Klagen gegen das AKW finanziell unterstützt, will diesen Schritt auf jeden Fall unternehmen. Zur Zeit ist der Reaktor auf Grund zweier Beschlüsse des OVG aus dem Jahre 1986 nicht am Netz.