Neonazi–Lehrer angeklagt

■ Berufungsverhandlung gegen rechtsradikalen Lehrer / Würde bei „Erschießung von Grünen gern Kommando führen“

Koblenz (taz) - Gegen den 50jährigen Studiendirektor Rudolf Koch begann gestern die Berufungsverhandlung vor der 9. Großen Strafkammer in Koblenz. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Gymnasiallehrer für Latein und Ethik Volksverhetzung und Beleidigung in mehreren Fällen vor. So soll Koch geäußert haben, „Auschwitz ist eine Erfindung der Amerikaner“ und „allerhöchstens 40.000 Juden sind im Dritten Reich umgekommen, wenn überhaupt“. Über die Grünen habe der Studiendirektor gesagt, so die Staatsanwaltschaft, sie seien alle „Lügner und Verbrecher, bei ihrer Erschießung würde ich gerne das Kommando führen“. Sowohl die jüdische Kultusgemeinde in Koblenz als auch der Landesverband der Grünen hatten gegen Koch Strafantrag gestellt. In erster Instanz hatte das Schöffengericht nach der Vernehmung von 54 Zeugen den rechtsradikalen Koch zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und gegen ihn eine Berufsverbot ausgesprochen. Nicht geklärt werden konnte im ersten Verfahren, warum negative Vermerke und Beurteilungen des Studiendirektors in dessen Personalakten fehlten. Über Jahre hinweg hatten sich zahlreiche Beschwerden gegen ihn angehäuft. Trotzdem beförderte die rheinland–pfälzische Kultusbürokratie den Mann innerhalb von nur sechseinhalb Jahren vom Assessor zum Studiendirektor. Koch meinte zu den Vorwürfen, er habe nur „Metaphern“ benutzt, nicht jedoch „Mordabsichten gegenüber den Grünen gehegt“. Die ihm zu Auschwitz und der Ermordung der Juden zugeschriebenen Äußerungen hätte er so nicht getan. Max Holz