Rückfall

■ Kohls „Deutsches Historisches Museum in Berlin“

Man erinnere sich: Jene überfallartige Schenkung eines „Deutschen Historischen Museums in Berlin“ wurde von Kohl als das Monument der „geistig–moralischen Wende“ angepriesen. Dieses obskure Objekt nationalpädagogischer Begierde weckte von Anfang an mehr Mißtrauen als Jubel. Ausarbeitungen der Sachverständigen konnten nicht vertuschen, daß es sich hier um einen regierungsamtlichen Akt eines „Schlußstriches“ unter die NS–Vergangenheit handelt. Das jetzt erstellte verfassungsrechtliche Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes in Berlin stellt eine neue Ebene der Auseinandersetzung dar. Ihm zufolge kollidiert die Kohlsche Geschichtsgeste nicht mit der Verfassung, sondern widerspricht erschreckend Geist und Tradition der Nachkriegsdemokratie. Der Enkel Adenauers landet an derselben Klippe wie Adenauer selbst beim Versuch eines staatlichen Fernsehens, nämlich die Kulturhoheit der Länder nicht ernstzunehmen. Dieser Föderalismus aber war und ist einer der wichtigsten verfassungsgeschichtlichen Konsequenzen aus der Kulturpolitik des Dritten Reiches. Dieses Zurückdrehen der Demokratiegeschichte ist ernst genug, daß eine Normenkontrollklage auch politisch zwingend notwendig ist. Den Verhältnissen nach müßten sich die SPD bzw. die SPD–Länder dafür engagieren, da die Grüne Fraktion allein nicht antragsberechtigt ist. Oder das Museum wird zum Projekt des Landes Berlin. Aber da fragt es sich, ob der Sumpfblüten–Senat oder die kleinlich zerstrittene politische Szene Berlins über ein solches Unternehmen diskutieren kann. Zumal eine andere Diskussion in Berlin ansteht, wenn diskutiert wird: wenn man sieht, wie dürftig, fragmentarisch und provisorisch die Geschichte des Nationalsozialismus ausgestellt wird, dann wäre vor allem und zuerst ein Museum über den Faschismus gefordert. Hier ist historisch–moralisches Vakuum, ein innerstädtischer Schandfleck. Klaus Hartung