Rechtswidrige Zählerrekrutierung

Berlin (taz) - Der Kölner Oberstadtdirektor Rossa hat gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Grundrecht auf Datenschutz verstoßen, als er im Mai auf ungewöhnliche Art nach Volkszählern suchte. Das stellt jetzt der nordrhein–westfälische Datenschutzbeauftragte in einem Schreiben an eine Beschwerdeführerin fest. Der Kölner Oberstadtdirektor hatte bei seiner verzweifelten Zählersuche auf die Wahlvorstandsdatei zurückgegriffen, in der alle ehrenamtlichen WahlhelferInnen gespeichert sind, und hatte diese um Mithilfe bei der Volkszählung gebeten. „Da Sie in der Vergangenheit immer echten Bürgersinn gezeigt haben“, so schrieb der Stadtdirektor an die WahlhelferInnen, „wende ich mich an Sie mit der Bitte, bei der Volkszählung 1987 die Zählertätigkeit ehrenamtlich zu übernehmen.“ Dieser „Bürgersinn“ des Stadtdirektors ging jedoch einigen Wahlhelfern und jetzt auch dem Datenschutzbeauftragten entschieden zu weit. „Eine Verwendung der in der Wahlvorstandsdatei gespeicherten personenbezogenen Daten für die Werbung von Volkszählern ist nicht zulässig“, erkannte der nordrhein–westfälische Datenschutzbeauftragte und forderte die Stadt Köln auf, „künftig von einer solchen Zweckentfremdung von Daten abzusehen“. Ve.