Urteil: Geldbuße für Auto–Abgas

München (dpa) - Wer den Motor seines Fahrzeugs unnötig laufen läßt, muß auch dann mit einer Geldbuße rechnen, wenn sich niemand durch den Lärm belästigt fühlt. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Aktenzeichen: SS 19/87 (Z), VRS 72, 87) kommt es nicht allein auf den Lärm an, sondern auch auf die Abgasbelästigung, teilte der ADAC am Freitag in München mit.