Bußgeld wegen Aussageverweigerung

■ Trierer Justiz will Regionalbeauftragen der Grünen zu Denunziation eines Volkszählungsgegners zwingen / Androhung von Beugehaft und „illegale Ermittlungsmethoden“ seitens der Staatsanwaltschaft

Aus Heidelberg Rolf Gramm

Weil er sich weigert, eine Person zu denunzieren, die bei einer Kundgebung im Mai öffentlich vorführte, wie man am Volkszählungsbogen die Kennziffer abschneidet, muß der Trierer Regionalbeauftragte der Grünen, Ewald Adams, ein Ordnungsgeld in Höhe eines Monatseinkommens bezahlen. Zudem droht die Staatsanwaltschaft, ihn in Beugehaft zu nehmen, wenn er seine Aussage weiter verweigert. Das Trierer Landgericht bestätigte inzwischen die Rechtmäßigkeit der Ordnungsgeldverfügung. Der Trierer Staatsanwalt Leisen, der schon vorher durch hartes Vorgehen gegen Volkszählungs gegner aufgefallen war - etwa 20 Hausdurchsuchungen wegen Boykottaufrufen hat es in Trier inzwischen gegeben, fühlte sich von der Kundgebung am 25.Mai offensichtlich provoziert. Ohne Vorankündigung erschien er zwei Tage später in Begleitung eines Polizeibeamten im Regionalbüro der Grünen und verlangte zunächst nach der Frau, die die Demonstration angemeldet hatte. Weil die aber nicht da war, fragte er den anwesenden Ewald Adams, ob er auch bei der Kundgebung gewesen sei. „Dummerweise habe ich ja gesagt“, erklärt der Grüne mittlerweile, denn fortan wollte der staatliche Verfolger den Namen der Person, die auf der Kundgebung öffentlich einen Volkszählungsbogen anonymisiert hatte, von ihm genannt wissen. Weil Adams die Denunziation verweigerte, verhängte der Staatsanwalt „an Ort und Stelle“ ein Bußgeld gegen ihn und wies ihn auf die Möglichkeit hin, die Aussage mittels Beugehaft zu erzwingen. Dem Grünen half es auch nicht, daß er für sich ein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch nahm, weil er fürchtete, sich als Mitorganisator der Kundgebung selbst zu belasten. Seltsamerweise, so Adams gegenüber der taz, habe der Staatsanwalt bei der Vernehmung davon gewußt, daß der Grüne am Vortag mit einer vermeintlichen Journalistin telefoniert hatte, die sich ebenfalls nach dem Namen der betreffenden Person erkundigte. Adams hatte bei diesem Gespräch bestätigt, den Kennzeichenschnippler zu kennen. Weil der Staatsanwalt von diesem Gespräch wußte und eine Journalistin mit dem von der Frau angegebenen Namen bei der entsprechenden Zeitung gar nicht existiert, vermutet der Grüne „illegale Ermittlungsmethoden“. Das von Adams gegen die Ordnungsgeldverfügung angerufene Trierer Landgericht schlug sich auf die Seite des Staatsanwalts. Im Gegensatz zur Auffassung anderer Gerichte halten die Trierer Richter in ihrem Beschluß (AZ: I– Qs–134/87) daran fest, daß das Abschneiden der Volkszählungs– Kennziffer „den Tatbestand der Sachbeschädigung“ erfüllt. Davon ausgehend sei auch die Erzwingung der Aussage mittels Ordnungsgeld gerechtfertigt.