Hessen: Strafanzeige gegen Weimar

■ Umweltschützer beschuldigen hessischen Umweltminister Weimar / Vorwurf der Beihilfe zum illegalen Betrieb einer Atomanlage: Lager der Hanauer Brennelementefabrik RBU

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Der Hanauer Staatsanwaltschaft, die bereits Er mittungsverfahren gegen die ehemaligen hessischen Wirtschaftsminister Steger (SPD), Reitz (SPD) und Hoffie (FDP) eingeleitet hat, liegt seit gestern auch eine Strafanzeige gegen den hessischen Minister für Umwelt und Reaktorsicherheit, Weimar (CDU), vor. Umweltschützer aus Hanau und Aschaffenburg begründen sie damit, daß er mit seiner Ende Juli erteilten Vorabgenehmigung für ein Pulver–Pellet– Lager der Hanauer Brennelementefabrik RBU „Beihilfe zum illegalen Betrieb einer kerntechnischen Anlage“ geleistet habe. Damit sei der Straftatbestand eines Verstoßes gegen § 327 des Strafgesetzbuches erfüllt, denn die Firma RBU verfüge über keine ordentliche Genehmigung nach dem Atomgesetz. Aufgrund der umstrittenen Praxis der Erteilung dieser Vorabgenehmigungen läuft bei der Hanauer Staatsanwaltschaft seit Anfang 86 das Ermittlungsverfahren gegen die für die Genehmigung der hessischen Atomanlagen zuständigen Vorgänger von Weimar. Kurz nach Weimars Amtsantritt hatte das Hanauer Landgericht, das am 10.8.87 das Verfahren gegen die angeklagten ALKEM–Manager Warrikow und Stoll und drei Ministerialbeamte aus dem Wirtschaftsministerium eröffnen wird, unmißverständlich festgestellt, daß diese Vorabgenehmigungen „illegal“ seien. Trotz dieser höchstrichterlichen Einlassung kündigte Weimar seinerzeit an, an der Praxis der Vorabgenehmigungen festhalten zu wollen - „im Interesse der Sicherheit“. Bei dem von Weimar vorab genehmigten Pulver– Pellet–Lager für die RBU handelt es sich um einen kompletten Neubau, der nach Auffassung der Grünen im hessischen Landtag ohnehin nur im Rahmen eines ordentlichen Genehmigungsverfahrens nach dem Atomgesetz legalisiert werden könne. Mit seiner Vorabzustimmung, so der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Fischer, habe sich Weimar nur zwei Monate nach Amtsantritt auf strafrechtlich vermintes Gelände begeben.