Zimmermann bekommt Contra

■ Auswärtiges Amt zum Streit über die Chilenen: „der Innenminister kennt alle Berichte“ / Vorwürfe scharf zurückgewiesen / Zimmermann muß über Folter–Beweise informiert sein

Aus Bonn Ursel Sieber

Zum Streitthema der 14 chilenischen Regimegegner und -gegnerinnen hat das Außenministerium gestern die Vorwürfe von Innenminister Zimmermann scharf zurückgewiesen. Ein Sprecher des Außenministeriums, Schumacher, erklärte gegenüber der taz: „Das Innenministerium hat alle Berichte bekommen, die für die Tatsachenfindung notwendig sind.“ Auch über die Recherchen der Deutschen Botschaft in Chile sei das Bundesinnenministerium „umfassend informiert“ worden. Am Mittwoch hatte Zimmermann dem Außenministerium vorgeworfen, er habe vom Auswärtigen Amt „keine weiterführenden Informationen“ erhalten, um über die Aufnahme der 14 Chilenen entscheiden zu können. Insbesondere sei ihm der Botschafts–Bericht vom 21. Januar 1987 nicht zur Verfügung gestellt worden. „Sichere Hinweise“ für die Anwendung der Folter habe er deshalb nicht bekommen hatte Zimmermann in einem Brief an Genscher behauptet. Von „sicheren Hinweisen auf die Anwendung von Folter“ hatte dagegen der Staatssekretär im Außenministerium Sudhoff gesprochen. Dieses Urteil, so Außenamt–Sprecher Schumacher, stütze sich auf die zahlreichen Berichte und Recherchen, die im Außenministerium eingegangen seien. All diese Dokumente seien dem Innenminister in einem „ständigen Berichtsverkehr“ zugeleitet worden. Die Entstehung dieses Berichts der Botschaft in Chile spricht ebenfalls gegen die Darstellung von Zimmermann. Denn der Bericht wurde vom Bundesinnenministerium selbst in Auftrag gegeben, nachdem sich Hessen im Herbst 1986 bereit erklärt hatte, die 14 Oppositionellen aufzunehmen. Für die Sicherheitsprüfung ist das Innenministerium zuständig. Soll Pinochet Folter bestätigen? Berlin (taz/dpa) - Der FDP– Politiker Burkhard Hirsch warf Zimmermann vor, er wolle warten, bis die chilenische Regierung die Folter bestätige. Der Berliner FDP–Chef Rasch sagte, das Leben der Todeskandidaten dürfe nicht zum Spielball von Kompetenzstreitigkeiten werden. Die Junge Union Berlin findet dagegen Asylgewährung für Personen, die Straftaten begangen hätten, „unverständlich“.