Krach im bayerischen Landtag

■ Opposition ließ Plenarsitzung platzen / CSU wollte Sitzung bis Mitternacht durchpeitschen / Von der Tagesordnung sollten wichtige Themen wie „Maxhütte“ und „AKW Niederaichbach“

Aus München Luitgard Koch

Zum Krach kam es am Donnerstag abend im bayerischen Landtag: Gegen 22 Uhr platzte die Plenarsitzung. Unter Protest verließen die Abgeordneten der SPD und Grünen den Saal. Letzter Auslöser dafür war das Eingreifen des CSU– Fraktionsvorsitzenden Tandler in die Debatte über die umstrittene Gemeinschaftsverpflegung für Asylbewerber. Tandler beantragte den Schluß der Debatte, obwohl der Grüne Abgeordnete Hans–Günther Schramm noch auf der Rednerliste stand. Stolze 28 Tagesordnungspunkte sollten zu diesem Zeitpunkt, es war bereits neun Uhr, noch beraten werden. Darunter so relevante Themen wie die Zukunft des in Konkurs geratenen Oberpfälzer Stahlwerks Maxhütte und der Abriß des niederbayerischen AKWs Niederaichbach. „Das wollten wir nicht unter Ausschluß der Öffentlichkeit behandeln, wir machen hier doch keine Beschäftigungstherapie“, erklärte die SPD–Abgeordnete Carmen König. Nach dem Auszug der Opposition zweifelte SPD–Chef Hiersemann die Beschlußfähigkeit an. Mit Erfolg, denn auch die CSU–Reihen waren gelichtet. Da half es auch nichts, daß Staatsminister Stoiber unter Polizeischutz angekarrt wurde. Bereits am späten Nachmittag hatten die Grünen und die SPD versucht, sich mit der Mehrheitsfraktion dahingehend abzustimmen, die Sitzung am nächsten Tag fortzusetzen. Zunächst zeigte sich die CSU, die zu diesem Zeitpunkt „führerlos“ war, Tandler war nicht anwesend, bereit dazu. Aber Tandler legte sein Votum ein, als er davon erfuhr: Die Sitzung wird durchgepeitscht. Als „skandalös“ und Zeichen dafür, daß es der CSU lediglich um Durchsetzung der Macht gehe, bezeichnete Hans–Günther Schramm das Vorgehen Tandlers. „Jetzt schaffens uns dann sowieso ab, wenns nach Tandler geht“, meinte Carmen König mit Hinweis auf die von der CSU geforderte Geschäftsordnungsänderung. Danach soll u.a. über die Zulässigkeit von Anfragen und Dringlichkeitsanträgen nur noch mit einfacher Mehrheit, sprich CSU–Mehrheit, abgestimmt werden.