GEW–Triumph über Bayern–Kumi

München (taz) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, seit Jahren an Ärger mit dem bayerischen Kultusministerium gewöhnt, konnte diesmal einen unanfechtbaren Erfolg verbuchen. Das Landesarbeitsgericht München stellte in zweiter Instanz fest, daß das Kultusministerium den Aushang einer GEW– Wandzeitung über die dienstliche Beurteilung von Lehrern nicht behindern darf. Die Wandzeitung kritisiert die im Abstand von vier Jahren durchgeführte Lehrerbeurteilung als „Anpassungs– und Disziplinierungsinstrument zur Herrschaftssicherung“. Mit dem Argument, diese Behauptung störe den Schulfrieden und sei ehrverletzend für den Dienstherrn, sprich Kumi, wurde das Aushangverbot durchgesetzt. Das Gericht verwies das Kultusministerium auf seine „Duldungspflicht als Arbeitgeber“, die sich auch auf gewerkschaftliche Mitteilungen erstreckt. Zur angeblichen Störung des Unterrichtsbetriebs erteilten die Richter dem Kumi eine Lektion in Sachen Demokratie und stellten fest, daß „kontroverse Diskussionen unterschiedlicher Standpunkte auf der gemeinsamen Basis der Verfassung ein wesentliches und unverzichtbares Element einer demokratischen Gesellschaft“ sind. In der Vergangenheit mußte die GEW vor Gericht auch gegen Schulleiter angehen, die sogar Ankündigungen von GEW–Veranstaltungen verbieten wollten. lui