Volksverhetzung am Katheder

■ Im Koblenzer Prozeß gegen den rechtsradikalen Lehrer Koch fordert der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe / Antisemitismus und Aufhetzung der Schüler gegen die Grünen

Aus Koblenz Felix Kurz

Gegen den rechtsradikalen Studiendirektor Rudolf Koch (50) hat die Staatsanwaltschaft vor der 9. Großen Strafkammer des Koblenzer Landgerichts eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Der Lehrer für Latein und Ethik habe, so Staatsanwalt Schmengler, durch seine Äußerungen „Auschwitz sei eine Erfindung der Amerikaner“, „es seien allerhöchstens 40.000 Juden umgebracht worden“ und „die Grünen sind alles Lügner und Verbrecher, bei ihrer Erschießung wollte ich gerne das Kommando übernehmen“ den Tatbestand der Beleidigung in drei Fällen erfüllt. Der Angeklagte habe sowohl die Judenvernichtung insgesamt als auch die millionenfache Ermordung in den Konzentrationslagern „geleugnet“. Kochs Äußerung zu den Grünen sei darüberhinaus als Volkshetzung zu bestrafen. Eindeutig habe der Angeklagte die Grünen als „minderwertige Menschen“ gegenüber den Schülern dargestellt und diese so gegen die Mitglieder der Partei aufgehetzt. Gerade in der jetzigen Zeit, in der „wieder verstärkt antisemitische Äußerungen und antisemitische Taten wie die Schändung von Gräbern jüdischer Mitbürger auftreten“ sei zur Verteidigung der Rechtsordnung die Verhängung einer Freiheitsstrafe „unumgänglich“, sagt Schmengler zu Begründung seines Antrages. Gegen Koch, den ein Koblenzer Schöffengericht in erster Instanz zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilte, hatten sowohl die Jüdische Gemeinde Koblenz als auch der rheinland– pfälzische Landesverband der Grünen Strafantrag gestellt. Der Frankfurter Rechtsanwalt, Christoph Kremer, der für die Grünen die Nebenklage vertrat, bedauerte in seinem Plädoyer, daß das Gericht nicht den angebotenen Beweisen nach den Motiven und der Gesinnung des Angeklagten gefolgt sei. Der Angeklagte habe „bewußt den Holocaust geleugnet“, eine „faschistische Gesinnung“ und sei nicht der „Biedermann und Patriot, der das Pech hatte, mal falsch verstanden worden zu sein“. Zuvor hatte ein Verteidiger des Angeklagten in einem knapp fünfstündigen Plädoyer das Schöffengericht als „voreingenommen“ und die Belastungszeugen aus Kochs Klasse und dem Lehrerkollegium als „vielleicht den Grünen nahestehende“ Personen, die „einen politisch mißliebigen Lehrer loswerden wollten“ gescholten und Freispruch für seinen Mandanten gefordert.