„Volle Unterstützung“ für mexikanische VW–Arbeiter

Berlin (taz) - Der Gesamtbetriebsrat der Volkswagen AG in Wolfsburg hat sich inzwischen mit den seit fünf Wochen streikenden Arbeitern von „Volkswagen de Mexico“ in Puebla solidarisch erklärt. In einem Telegramm an die dortige Gewerkschaft heißt es: „Wir wissen, daß die wirtschaftliche Lage die mexikanischen Arbeiter und ihre Familien in immer größere soziale und materielle Schwierigkeiten gebracht hat. Deshalb habt Ihr unsere volle Unterstützung bei Eurem gewerkschaftlichen Kampf für soziale Gerechtigkeit, für sichere Arbeitsplätze und für ein Einkommen, das ein menschenwürdiges Leben für die Arbeiter der VW de Mexico und darüber hinaus für alle Menschen Eures Landes sichert.“ Der Gesamtbetriebsrat versichert in dem Telegramm, er werde umgehend den Vorstand des VW– Konzerns auffordern, auf das VW–Management in Mexiko einzuwirken. Den Forderungen der Streikenden müsse ein vernünftiges Angebot entgegengesetzt werden, damit es zu einer guten Lösung des seit fünf Wochen andauernden Arbeitskampfes komme. Noch beharrt das VW–Management auf einer provokativen Position: fünf Prozent allgemeine Lohnerhöhung bei Lohnkürzungen für 1.200 besser verdienende Arbeiter und rund 800 Entlassungen. Solidaritätstelegramme (möglichst auf Spanisch) an die streikenden mexikanischen VW–Arbeiter können an die Zentrale der VW–Betriebsgewerkschaft in Puebla geschickt werden: Sindicato Independiente de „Volkswagen de Mexico“, 16 Poniente 5315, Puebla, Puebla, Mexiko. Protesttelegramme an die VW–Unternehmensleitung in Puebla können in deutscher Sprache verfaßt werden: Martin Josephi, Presidente del Consejo de Administracion, VW de Mexico, Puebla, Puebla, Mexiko. Ein gewerkschaftliches Solidaritätskonto ist noch nicht bekannt. Außerhalb der deutschen Gewerkschaftsstrukturen kann unter dem Stichwort „VW–Mexico“ auf das vom Sozialistischen Büro unterhaltene Konto des „Arbeiter–Solidaritätsfonds“ zur Unterstützung der Streikenden und ihrer Familien gespendet werden: Postgiroamt Karlsruhe, Konto–Nr. 259 855–758, BLZ 660 10 75. marke Siehe auch Seite 8