SS–Obersturmführer vor DDR–Gericht

Berlin (ap) - Unter der Anklage, am Tod von 720 jüdischen Bürgern aus Dresden und Umgebung mitschuldig zu sein, soll der ehemalige SS–Obersturmführer Henry Schmidt am 15. September in der DDR vor Gericht gestellt werden. Wie die amtliche Ost– Berliner Nachrichtenagentur ADN berichtete, war Schmidt, der sich seit dem 9. April 1986 in Untersuchungshaft befindet, leitender Mitarbeiter der Gestapo in Dresden. Der Generalstaatsanwalt der DDR habe nun vor dem Bezirksgericht Dresden Anklage gegen ihn „wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ erhoben. In seiner Anklage wirft der Generalstaatsanwalt Schmidt vor, er habe vom April 1942 bis zum Februar 1945 als Leiter des Referats IIB/IV der Staatspolizeileitstelle Dresden „in Kenntnis und mit dem Ziel der Vernichtung“ Verbrechen an der jüdischen Bevölkerung begangen, denen mindestens 720 Menschen zum Opfer gefallen seien. Die Anklage stütze sich auf Artikel sechs des Statuts für den Internationalen Militärgerichtshof in Nürnberg, die Verfassung und das Strafgesetzbuch der DDR sowie die UNO–Konvention über die Nichtanwendbarkeit von Verjährungsbestimmungen auf Nazi– und Kriegsverbrechen vom 26. November 1968. Schmidt sei nach 1945 durch falsche Angaben zur Person untergetaucht.