ALKEM–Manager deckt „Kollegen“

■ Prof. Stoll will sich nur für zwei der sechs Vorabgenehmigungen verantworten / Jurist aus dem Wirtschaftministerium beschreibt Verfahrensweise zu Vorabgenehmigungen für Atomfirmen

Aus Hanau Michael Blum

Der ALKEM–Manager Professor Stoll erklärte sich beim gestrigen, sechsten Prozeßtag des „ALKEM–Prozesses“ gegen drei Bedienstete des Hessischen Wirtschaftsministeriums und zwei Manager der ALKEM für nur zwei Vorabgenehmigungen verantwortlich. Von dem Vorsitzenden Richter Frese nach seinem Aufgabenbereich befragt, erklärte er sich bis 1981 zum „Techniker in der Geschäftsleitung“. Als solcher habe er auch keine Änderungen im Anlagenbereich angeord net, vielmehr seien die aus einer „technischen Notwendigkeit“ heraus erforderlich geworden. Er sei zudem nur für zwei dieser sechs Änderungen zuständig, nämlich im Spaltstofflager und für die Spaltstoff–Transporteinheiten. Zuvor war der CDU–Bundestagsabgeordnete Dr. Alexander Warrikoff zu seinem Tätigkeitsbereich bei der ALKEM befragt worden. Er erklärte sich unter anderem für die „Stabsstelle Recht“ verantwortlich. Der gestrige Prozeßtag hatte mit der Vernehmung des Hilfsre ferenten Wolfgang Ost aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium begonnen. Ost erklärte in seiner zweistündigen Vernehmung, daß die Vorabgenehmigungen für die Hanauer Atomfirmen eine im Ministerium übliche Praxis gewesen seien, der er sich angeschlossen habe. Schließlich sei nur so der ökonomische Bestandsschutz der entsprechenden Firmen gewährleistet. Allerdings habe sein mitangeklagter Kollege Ulrich Thurmann, so Ost, den Eindruck gewonnen, daß ALKEM mit solchen Genehmigungen nur das Hauptverfahren verschleppen wolle. Er sei „richtig explodiert“ und habe einen restriktiven Umgang gefordert. Ob die Vorabgenehmigungen in Sachen ALKEM nicht ein eigenständiges Rechtsmittel geworden seien, wollte Richter Frese schließlich wissen. Ost: „Sie sind ja viel zu formalistisch.“ Als weiterer Zeuge wurde Julius Braun, in Personalunion Jurist bei ALKEM und RBU, gehört. Er sagte aus, er habe beim Einstieg in die Firma 1978 „gewisse Rechtsunsicherheiten“ festgestellt, worauf er bei Vorabgenmehmigungs–Anträgen „beratend tätig“ geworden sei.