Schweigen um Geiselfreilassung

■ Über die Gründe und Umstände der Freilassung von Alfred Schmidt gibt es nur Vermutungen / Kidnapper hoffen vermutlich auf frühe Entlassung der Hamadei–Brüder

Großes Rätselraten herrschte am Montag über die Umstände, unter denen Alfred Schmidt von seinen libanesischen Entführern freigelassen wurde. Während die jüngsten Erklärung der Entführer von einem „Zeitplan“ und „Garantien“ gegenüber Syrien und Iran die Rede war, hüllte man sich in Bonn in Schweigen. In der Öffentlichkeit hatte die Bundesregierung wiederholt betont, ein Austausch der inhaftierten Hamadei–Brüder gegen Cordes/ Schmidt käme nicht in Frage. Vorleistungen hatte es jedoch gegeben: Die Bundesregierung hatte Ende Juni entschieden, Mohammad Ali Hamadei, dem die Entführung eines TWA– Flugzeugs und die Ermordung eines amerikanischen Passagiers vorgeworfen wird, nicht an die USA auszuliefern, sondern in der BRD vor Gericht zu stellen. In einer Erklärung vom 8. Juli begrüßten die Entführer diesen Schritt. Zugleich forderten sie die Regierung auf, dafür zu sorgen, daß Syrien nicht länger verdächtigt wird, den „Terrorismus“ zu unterstützen. Ein Schritt, der eine Reaktion auf dieses Ansinnen sein könnte, folgte einen Monat später: Seit dem 10. August ist der syrische Geheimdienstler Abu Haitham, dem Verwicklungen in ein geplantes Attentat nachgesagt wurden, nicht länger zur internationalen Fahndung ausgeschrieben. In einer Video–Aufzeichnung der Kidnapper vom 25. August schließlich forderte Schmidt die Bundes mag eine Rolle gespielt haben, daß Syrien und Iran die Entführer unter Druck gesetzt haben und diese sich daher unter Erfolgsdruck gesetzt sahen. Denn zweifelsohne ist die bundesdeutsche Golfpolitik nicht ausschließlich auf die Sorge um die Geiseln zurückzuführen. Zum Schicksal der Hamadei–Brüder hieß es in dem gleichen Kommunique: „Wir haben zuverlässige Zusagen, daß die Hamadei–Brüder innerhalb eines geeigneten Zeitraumes freigelassen werden.“ Diese Formulierung kann sich nach Lage der Dinge nur auf das Strafmaß beziehen - oder auch auf einen möglichen Gnadenakt nach der rechtskräftigen Verurteilung vor einem deutschen Gericht. Erst der weitere Verlauf des Verfahrens gegen die Hamadei–Brüder wird letztendlich Aufklärung über die Bonner Zusicherung gegenüber den Entführern geben. bs