Urteilsschelte

Frankfurt (taz) - Das Statistische Landesamt Hessen sieht nach dem aufsehenerregenden Urteilsspruch des Wiesbadener Verwaltungsgerichts keine Veranlassung, seine Volkszählungs–Praxis zu verändern. Die Wiesbadener Richter hatten - wie am Freitag berichtet - Zweifel an der Anonymität der Daten geäußert und verlangt, daß die Hilfsmerkmale wie z.B. der Name schon in den Erhebungsstellen von den anderen Daten getrennt würden. Das jedoch, so meint man jetzt im Statistischen Landesamt, „ist gar nicht machbar. Das ist gegen das Gesetz.“ Man werde sich daher nicht an die richterlichen Vorgaben halten, sondern Beschwerde gegen den Beschluß einlegen.