Grüner Etappensieg

■ Zum Urteil über „Männer–Diskriminierung“

Dieses Urteil setzt ein Signal. Es soll also nicht möglich sein, den Wortlaut von Gesetzen und Urteilen zur Gleichbehandlung von Frauen auf einen Mann anzuwenden. Die Richterin am Arbeitsgericht Bonn ließ es nicht zu, den Sinngehalt von Gesetzen in ihr Gegenteil zu verkehren. Ein Etappensieg für die Grünen (der Rechtsanwalt des Klägers kündigte Berufung an) ist dieses Urteil aber nur dann, wenn sie weiterhin einen nennenswerten Teil ihrer Stellen ausschließlich für Frauen ausschreiben. Auf den Vergleichsvorschlag der Richterin, die Grünen sollten die Möglichkeit der Männerdiskriminierung durch ihre Stellenanzeigen anerkennen, gingen sie während der Verhandlung zwar nicht ein. Aber schon längst werden die meisten Stellenangebote bei den Grünen wieder geschlechts“neutral“ ausgeschrieben. Damit werden Frauen auch bei den Grünen „ganz neutral“ an traditionell männlichen Karrieremustern gemessen, männlich–dominantes Verhalten ist wieder gefragt. Voraussichtlich wird in der schriftlichen Urteilsbegründung diese Art der Stellenausschreibung empfohlen, die „nur für Frauen“ dagegen verworfen. So mancher grüne Mandatsträger und Mitarbeiter erhofft sich davon ein Ende dieser deutlichen Bevorzugung von Frauen, die seine Karriere hemmt. Deshalb müssen die grünen Frauen jetzt wachsam sein und sich vehement dafür engagieren, daß in ihrer Partei Frauen systematisch bevorzugt werden. Nur wenn sie offensiv auf die Diskriminierung von Frauen hinweisen und damit gleichzeitig daran arbeiten, diese allmählich abzubauen, ist dieses Urteil ein Sieg. Ein Sieg nicht nur für fortschrittliche Juristinnen, sondern für alle Frauen. Gunhild Schöller