Strafbare Ausländerfreundlichkeit

■ Geldstrafe für die Änderung einer „Ausländer raus“–Sprühparole in „Ausländer willkommen“

Dieburg (ap) - Wegen Sachbeschädigung hat am Montag ein Amtsrichter im hessischen Dieburg einen 27jährigen Mann verurteilt, der an einer Eisenbahnunterführung mit einer Farbsprühdose die Parole „Ausländer raus“ in „Ausländer willkommen“ geändert hatte. Der Richter verwarnte ihn und sprach eine Geldstrafe von insgesamt 300 Mark unter Vorbehalt einer Bewährungszeit von zwei Jahren aus. Der Mann hatte am 21. Januar an einem Bahnhof in Groß–Umstadt mit Farbe das Wort „raus“ ausgestrichen und in zwei Meter Länge „willkommen“ angefügt. Dabei wurde er beobachtet. Im Juni erhielt er einen Strafbefehl in Höhe von 500 Mark, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Hiergegen legte er Widerspruch ein. Der Amtsrichter kam zu dem Ergebnis, daß die Motive des Mannes zwar durchaus akzeptiert werden könnten, dies aber an der Sachbeschädigung nichts ändere. Da gegen das Urteil Berufung möglich ist, ist es noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen: Amtsgericht Dieburg 2 Js 11729.0 aus 87 a 4Cs)