Zimmermann stiftet zu Dienstvergehen an

■ Bundesinnenministerium wies Asylentscheider in Zirndorf entgegen Gerichtsentscheidungen zur Ablehnung von Anträgen an

Berlin (taz) - „Über den einzelnen Asylantrag entscheidet ein insoweit weisungsungebundener Bediensteter des Bundesamtes.“ So steht es deutlich lesbar im Paragraphen 4 Absatz 3 des Asylverfahrensgesetzes, und in der Vergangenheit haben im zuständigen Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge die Sachbearbeiter durchaus unterschiedliche Entscheidungen gefällt, die nicht immer auf Gegenliebe bei den politisch Verantwortlichen stießen. Jetzt hat Bundesinnenminister Zimmermann die Asylentscheider angewiesen, zukünftig bei allen Flüchtlingen, die über ein Drittland in die Bundesrepublik gekommen seien, gemäß der Rechtsauffassung des Innenministeriums zu entscheiden. Abgelehnt werden sollen unter Berufung auf Paragraph 2 des neuen Asylverfahrensgesetzes alle Bewerber, von denen das Bundesinnenministerium glaubt, sie seien bereits in einem anderen Durchgangsland vor politischer Verfolgung sicher gewesen. Ob ein Zwischenaufenthalt in einem Drittland pauschal als Ablehnungsgrund für einen Asylantrag angesehen werden kann, wird jedoch von Gerichten angezweifelt. Erst im Juni hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, daß ein Flüchtling nicht dadurch schon vor politischer Verfolgung geschützt sei, daß er auf seinem Fluchtweg ein Land durchquert habe, in dem er nicht politisch verfolgt wurde. Und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor schon entgegen Zimmermanns Rechtsauffassung die Zurückweisung von zahlreichen Flüchtlingen auf dem Frankfurter Flughafen untersagt. Daß das Bundesinnenministerium jetzt per Dienstanweisung an die Asylentscheider seine umstrittene Rechtsauffassung durchzusetzen versucht, legten gestern der ökumenische Vorbereitungsausschuß für die Woche des ausländischen Mitbürgers und die Flüchtlingsorganisation „Pro Asyl“ anläßlich des heutigen „Tag des Flüchtlings“ dar. Mit einer solchen Dienstanweisung an die Asylentscheider bewegte sich der Bundesminister des Inneren „an der Grenze der Anstiftung zu einem Verbrechen“, erklärte der Frankfurter Rechtsanwalt Viktor Pfaff von „Pro Asyl“. Betroffen von der Dienstanweisung des Innenministeriums seien zum Beispiel afghanische Flüchtlinge, denen häufig erst über das Durchgangsland Pakistan die Flucht nach Europa glückt. Ve.