Behörden überprüfen Frankfurter Müttermakler

■ Verstoß gegen Adoptionsvermittlungsgesetz möglich / Frankfurter Jugendamt „völlig überrascht“

Von Helga Lukoschat

Berlin (taz) - Mit zivilrechtlichen Schritten werden die Frankfurter Behörden gegen das am Donnerstag in der Frankfurter Innenstadt eröffnete Leihmütter– Informationsbüro „United Family International“ vorgehen. Das städtische Rechtsamt überprüft zur Zeit, inwieweit die Informationstätigkeit über die Vermittlung US–amerikanischer Leihmütter gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz verstößt. Sollte der Tatbestand zutreffen, müßte das Frankfurter Büro des US– Anwalts Norbert Keane, der als Nummer Eins im Leihmüttergeschäft gilt, mit einem Bußgeldbescheid bis zu 10.000 DM rechnen. Bei weiteren Verstößen könnte dann auch eine Schließung des Büros durchgesetzt werden. „Wir sind von dieser Eröffnung völlig überrascht worden“, erklärte der Leiter des Frankfurter Jugendamtes gegenüber der taz und verwies gleichzeitig auf den eingeschränkten Handlungspielraum der Behörden. Zwar wird seit Monaten im Bundesfamilienministerium ein Referentenentwurf zum gesetzlichen Verbot von Leihmütterschaft diskutiert, doch mit dem Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens ist erst in ein bis zwei Jahren zu rechnen. Gegenwärtig sieht die Rechtslage so aus, daß das Adoptionsvermittlungsgesetz kommerzielle Vermittlungen als Ordnungswidrigkeiten behandelt. Bereits 1983 entschied das Oberlandesgericht Hamm, daß darunter auch Verträge über noch nicht gezeugte Kinder fallen.