Töpfer trickst beim Umweltamt

■ Mit einem gesetzgeberischen Trick will Umweltminister Töpfer ein Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung von öffentlichen Bauprojekten und neuen Produkten für Behörden und Industrie „akzeptabel“ machen

Aus Bonn Charlotte Wiedemann

Es ist der Traum der Umweltschützer: Eine gesetzlich verankerte Umweltverträglichkeitsprüfung, die die schädlichen Auswirkungen von neuen Projekten wie Autobahnbau, Flughafenerweiterung oder Industrieansiedlung schon vor deren Genehmigung offenkundig machen würde. Doch dieser Traum scheint nun zu platzen: Zwar schreibt eine EG– Richtlinie vor, daß die Umwelt– Prüfung bis 1988 nationales Recht werden muß, und auch der Bundestag hatte sich 1983 für ein solches Gesetz ausgesprochen - doch Umweltminister Töpfer scheint einen Dreh gefunden zu haben, wie er diesen Prüfstein einer vorsorgenden Umweltpolitik beiseitigen kann: Nach Information der Grünen wird Töpfer auf der heutigen Sitzung des Umweltausschusses nicht den erwarteten Gesetzentwurf vorlegen, sondern nur ein „Artikelgesetz“, nach dem die Umweltverträglichkeitsklausel in die Artikel bestehender Gesetze eingebaut werden soll. Der Unterschied zwischen beiden Varianten betrifft die Unabhängigkeit und die Transparenz einer Umweltprüfung. Bei einer Einarbeitung in bestehender Gesetze läge die Zuständigkeit bei eben den Behörden, die die ge planten Eingriffe in die Umwelt zu verantworten haben. Die Umwelt–Klausel wäre dann, so Grünen–Umweltexperte Brauer, nur ein „Beipackzettel für Genehmigungen, der mögliche Nebenwirkungen aufführt“. Ein Gesetzentwurf von Umweltschutzverbänden, der im Auftrag des Würzburger Umwelttags von 1986 erstellt und vom Deutschen Naturschutzring veröffentlicht wurde, sieht dagegen eigenständige Umweltprüfämter vor. Danach soll die Überprüfung ein ökologisches Frühwarnsystem sein, das auch die Abwägung von Alternativen, z.B. Schienen– statt Straßenausbau, einbezieht. Derart weitgehende Kompetenzen einer Umweltbehörde scheint Minister Töpfer aber zu scheuen. In einer internen Entscheidungshilfe des Ministeriums bekommt ein eigenständiges Prüf– Gesetz heftige Minuspunkte in der Rubrik „Akzeptanz bei Adressaten“, also Behörden und Privatunternehmen. Die Wischiwaschi– Lösung eines „Artikelgesetzes“ erfreut sich dagegen größerer Akzeptanz. Die Grünen wollen nun den Gesetzentwurf der Umweltverbände überarbeitet in den Bundestag einbringen. Nach ihren Vorstellungen muß die Verträglichkeitsprüfung für Projekte wie Deponiestandorte, für Pläne wie im Fernstraßenbau, für Subventionsprogramme und auch für Produkte etwa der chemischen Industrie bindend werden. Die SPD– Fraktion beriet gestern noch über einen eigenen Antrag.