Behörde schließt Baby–Makler–Büro

■ Leihmütter–Vermittlung in Frankfurt verstößt gegen Adoptionsvermittlungsgesetz / Bis Freitag muß der Laden dicht sein / 10.000 Mark Bußgeld gegen zwei Mitarbeiter vom hessichen Sozialministerium verhängt

Von Helga Lukoschat

Frankfurt (taz) - Die Stadt Frankfurt verfügte am Montag nachmittag die Schließung des erst Anfang Oktober eröffneten Leihmütter–Vermittlungssbüros „United Family International“ des amerikanischen Anwalts Norbert Keane. Am Dienstag hat das hessische Sozialministerium außerdem zwei Bußgeld–Bescheide in Höhe von je 10.000 Mark gegen zwei Mitarbeiter Keanes erlassen. Bis Freitag morgen hat die Agen tur auf der Frankfurter Zeil Zeit, ihre Pforten zu schließen, andernfalls sieht sie dem Schicksal der „amtlichen Schließung und Versiegelung“ entgegen, so der Wortlaut des Schreibens, das dem nominellen Geschäftsführer Franklin Torch übergeben wurde. Ein Widerspruch der Agentur, der bis jetzt noch nicht erfolgt ist, hätte keine aufschiebende Wirkung, da die städtischen Behörden auf die sofortigen Vollziehung ihrer Verfügung bestehen. Gleichzeitig wurde dem Büro unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1.000 Mark untersagt, für seine Tätigkeit öffentlich zu werben. Begründet wird das Verbot seitens der Behörden mit Verstößen gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz und gegen die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Für letztere Begründung sei ausschlaggebend gewesen, so der zuständige Referent im Oberbürgermeisteramt, daß Geschäfte mit Leihmüttern „von einem Großteil der Bevölkerung aus ethischen und moralischen Gründen abgelehnt werden“. Bei der in der vergangenen Woche erfolgten Überprüfung des Büros war festgestellt worden, daß dessen Aktivitäten nicht nur der Information dienen. Die Vertragsunterzeichnung, mit der sich bundesdeutsche Ehepaare für rund 60.000 DM eine US–amerikanische Leihmutter bestellt hätten, sollte nach einer Informationsbroschüre der Agentur bereits zum Frankfurter Service gehören und nicht erst in den USA erfolgen. Damit lag für die Frankfurter Behörden ein klarer Verstoß gegen das Adoptionsvermittlungsgesetz vor, das kommerzielle Vermittlungen von Adoptionen als Ordnungswidrigkeit ahndet. Darunter fallen nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm auch Verträge über noch nicht gezeugte Kinder. Über das schnelle Eingreifen der Frankfurter Behörde freute sich auch die in Frankfurt gegründete „Koalition gegen Leihmütterschaften“. Brigitte Sellach, für die grüne Partei im Frankfurter Römer, wertete die prompte Schließung als „großen Erfolg“. Glücklicherweise habe sich gezeigt, daß „es innerhalb der Bevölkerung noch keine Akzeptanz“ für diese Geschäfte gebe.