Neues WAA–Verfahren erforderlich

■ Bundesverwaltungsgericht weist Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück / Neuverhandlung über atomrechtliche Genehmigung notwendig

Berlin (taz) - Für die Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf (WAA) existiert keine atomrechtliche Genehmigung. Dies geht - nach Angaben des Anwalts Wolfgang Baumann - aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Berlin hervor, das gestern veröffentlicht wurde. Außerdem schreibt das Gericht, daß das „vorläufige positive Gesamturteil“, das die Grundlage für eine Genehmigung sei, nicht vorliege. Das Gericht hat in dem Urteil die Revision gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zugelassen. Dieser hatte im April einen von fünf Kernenergiegegnern beantragten Baustopp der WAA zurückgewiesen und einen Revisionsanspruch nicht zugelassen. In einem neuen Verfahren muß jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht geklärt werden, ob für das derzeit im Bau befindliche Brennelementeingangslager eine atomrechtliche Genehmigung benötigt wird, oder ob eine einfache Genehmigung nach dem Baurecht ausreicht. Sollte das Gericht entscheiden, daß eine atomrechtliche Genehmigung notwendig ist, so müßten die Bauarbeiten bis zur Erteilung einer neuen atomrechtlichen Genehmigung eingestellt werden. Unabhängig davon bedeutet das Urteil nach den Worten von Wolfgang Baumann, der die fünf WAA–Gegner vertritt, daß die Bayerische Landesregierung ein völlig neues atomrechtliches Verfahren für die WAA einleiten muß. „Die Genehmigungsbehörde muß neu beginnen, das geht beim Punkt Null los.“ Formell ist der Antrag von Baumann allerdings abgelehnt worden. Baumann hatte die Revision darüber verlangt, ob eine atomrechtliche Genehmigung bestehe, oder nicht. Das Gericht hat jetzt diesen Antrag mit der Begründung abgewiesen, daß sich diese Frage überhaupt nicht stelle: Es gebe keine atomrechtliche Genehmigung. Der Landtagsabgeordnete der Grünen Armin Weiss wertete das Urteil der Berlkiner Richter als Bestätigung aller grundsätzlichen Positionen der Grünen und der WAA–Gegner. Er forderte einen Baustopp bis zur Klärung der offenen Fragen im Genehmigungsverfahren. nms