Journalist muß löhnen - Beihilfe zum Graffiti

München (ap) - Zu 400 Mark Geldstrafe hat das Münchner Amtsgericht den Journalisten Gerhard Wisneski von dem Alternativ–Blatt Münchner Stadtzeitung am Dienstag wegen Beihilfe zur gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu 400 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Der 27jährige Autor eines Artikels über „Graffiti in Oberbayern“ war mit dem ehemaligen Chefredakteur der Münchner Stadtzeitung, Ejo Eckerle, für eine Untersuchung des Hintergrundes der Graffiti–Subkultur dabeigewesen, als in der Nacht zum 21. Juli 1986 Jugendliche bei München den Waggon eines S– Bahn–Zuges besprüht und dadurch Reinigungskosten von knapp 1.200 Mark verursacht hatten. Das Gericht begründete das Urteil damit, daß Wisneski bei der Fahrt zum Tatort am Steuer gesessen habe. Eckerle wurde freigesprochen. Die beiden Journalisten hatten wegen „Anstiftung und Mittäterschaft bei gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ zunächst Strafbefehle über 7.200 Mark erhalten, gegen die sie Einspruch einlegten. Nach ihren übereinstimmenden Angaben hatten sie die Jugendlichen begleitet, um Material für einen „authentischen Bericht“ zu bekommen. DIE NACHRICHTENREDAKTION UND KOORDINATION DER TAZ SUCHT KEINE CHEFIN Dennoch soll sie spürbar eingreifen und die Aufgaben einer Chefin vom Dienst erfüllen. In der taz heißt das unter anderem: den täglichen Überblick über die Nachrichtenlage geben, Diskussionen mit den Autoren, Koordination der täglichen Produktion. Das erfordert unter anderem: journalistische Vorbelastung als Redakteurin und Blattmacherin; Sicherheit in der Einschätzung von Stories und Texten; Bereitschaft, politisch Position zu beziehen und sie durchzusetzen; eine Vorstellung, warum die taz keine FR, kein konkret, nicht die Stuttgarter Zeitung und kein Jugendfunkmagazin ist. Und das alles zum taz–Einheitsloh. Bewerbungen mit Arbeitsproben und Werdegang bitte an: die tageszeitung, c/o Andreas Rostek, Wattstraße 11–12, 1000 Berlin 65 FORTSETZUNGEN VON SEITE 1