Sterbehilfe

■ Staat soll Waldbesitzer entschädigen

Im Namen des Volkes: Hiermit verurteilen wir die Bundesrepublik Deutschland zur vollen Entschädigung für alle durch die Luftverschmutzung entstandenen Folgeschäden.“ Dieses Urteil ist undenkbar. Der Staat wäre sofort pleite. die durch Luftgifte verursachten Schäden sind längst unbezahlbar geworden. Und weil das so ist und weil ein In–Rechnung–Stellen von staatlicher Verantwortung in Mark und Pfennig eine bedrohliche Lawine an Schadensersatz–Prozessen auslösen würde, werden der Schwarzwaldbauer Ernst Killguß und die Stadt Augsburg ihren Prozeß vor dem Bundesgerichtshof verlieren. Mit rechtsstaatlicher Logik hat das wenig zu tun. Denn juristisch betrachtet, ist das Eigentum im Grundgesetz besonders stark geschützt. Wer mit der Säge in Nachbars Garten geht und dessen Weißtanne fällt, muß bezahlen. Wer aber eine Fabrik baut mit hohem Schornstein, Strom erzeugt oder Autoreifen und dadurch ungezählte Weißtannen entnadelt, wird zum staatlich geduldeten Emissionär und bleibt straffrei. Straffrei bleibt auch die Bundesregierung, die jahrzehntelang däumchendrehend das Waldsterben mustergültig verwaltet hat. Es ist dieselbe Bundesregierung, die nach dem Unfall von Tschernobyl nach Schadensersatz durch die Sowjetunion rief. Den Schadensersatz für unverkäufliche Salatköpfe zahlte Bonn dann selbst. Mit diesen Ausgleichszahlungen an Gemüsebauern hat das Landwirtschaftsministerium das Recht auf „ökologischen Schadensersatz“ regierungsamtlich bestätigt. Da wäre zu fragen: Was ist der Unterschied zwischen einem durch radioaktives Jod finanziell gebeutelten Salat–Bauern und einem durch Schwefel– und Stickoxid ruinierten Waldbauern? Keiner. Eben. Manfred Kriener