Trickserei um Giftmülldeponie

■ Der hessische Umweltminister will in Umgehung eines Gutachtens Giftmülldeponie in Betrieb nehmen

Aus Mainhausen Michael Blum

Der hessische Umweltminister Weimar will die umstrittene Giftmülldeponie Mainhausen bereits im nächsten Jahr in Betrieb nehmen. Das soll nach Informationen der taz durch eine Vorschrift im Bundesabfallgesetz (§7a AbfG) möglich werden, die bei Erfolgsaussicht eines Planfeststellungsverfahrens dessen sofortigen Vollzug erlaubt. Nachdem der alte Planfeststellungsbeschluß für die Deponie noch vor Jahresfrist vom Verwaltungsgericht Kassel für nichtig und beim Verwaltungsgericht Darmstadt für rechtswidrig erklärt wurde, will sich Weimar jetzt an die Empfehlungen der „Mainhausen–Kommission“ halten. Diese Wissenschaftlergruppe, erstellte noch in der rot– grünen Hessen–Ära vor Jahresfrist ein Gutachten, das eine Giftmülleinlagerung nur dann zuließ, wenn spezielle Schutzvorkehrungen für das Grundwasser vorgenommen würden. Diese Forderungen läßt Weimar derzeit in ein neues Planfeststellungsverfahren einarbeiten, das nach Angaben eines Referatleiters im Umweltministerium bereits im November 1987 vorliegen soll, und so die Möglichkeit für einen Sofortvollzug bietet. Da die Giftmülldeponie nicht im derzeitigen Raumordnungsplan aufgeführt ist, soll ein Abweichungsverfahren eingeleitet werden. Ein solches Verfahren erlaubt es der hessischen Staatskanzlei als oberster Planungsbehörde, die nachfolgenden Behörde anzuweisen. Gegen eine solche Weisung sind keine Rechtsmittel möglich. Das Verwaltungsgericht Darmstadt: Die „Folgenbeseitigungsansprüche“ der Gemeinde und der privaten KlägerInnen gegen Mainhausen, nämlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Deponiegeländes, werden verschleppt. Der Rechtsvertreter der Gemeinde, Mathias Möller, wird angesichts dieser Verschleppungstaktik durch das Gericht eventuell Verfassungsbeschwerde einlegen.