Haschischdealer darf gehen

■ Ein Jahr und neun Monate lautet das Urteil im Revionsverfahren gegen den Niederländer Harm Dost / Holländischer Anwalt spricht von „Kleinkriegsverbrechen“ der Deutschen an den Holländern

Von Corinna Kawaters

Düsseldorf (taz) - Zwar konnte der 39jährige Niederländer Harm Dost gestern das Düsseldorfer Landgericht als freier Mann verlassen. Im Namen des deutschen Volkes war er aber wegen „Haschischhandels in nicht geringen Mengen“ zu einer Strafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Da er jedoch schon seit drei Jahren in U–Haft gesessen hatte, gilt die Strafe als verbüßt. Im Revisionsverfahren unter Vorsitz des Richters Zimmermann wurde damit eine zehnjährige Freiheitsstrafe aufgehoben, die eine andere Düsseldorfer Strafkammer im August 86 ver hängt hatte. Staub aufgewirbelt hatten die Verfahren gegen den Arnheimer besonders deswegen, weil ihn die deutschen Behörden unter falscher Anschuldigung aus Spanien hatten ausliefern lassen, und das auf der Basis des „Weltrechtsprinzips“, eines Paragraphen im Strafgesetzbuch, der auf ein Nazi–Gesetz zurückgeht (die taz berichtete). Überdies hatte Dost schon in den Niederlanden eine Strafe wegen Haschischhandels verbüßt. „Kleinkriegsverbrechen“ nannte Dosts niederländischer Verteidiger Orie die Vorgehensweise der deutschen Behörden. Er wies in seinem Plädoyer auf die unterschiedliche Bewertung der Rauschgiftfrage in den Nachbarländern hin. Der Kleinkrieg beginnt nach Einschätzung des Rechtsanwalts da, wo die deutschen Behörden meinen, die holländischen Strafverfolgungsgesetze korrigieren zu müssen. Für den Anwalt haben die Deutschen damit die Basis der internationalen Rechtsprechung, die auf „Respekt, Solidarität und Vertrauen beruht“, eindeutig verletzt. Dieser Einschätzung schloß sich auch Dosts Essener Rechtsanwalt Gregorius an und wies nach, auf welch tönernen Füßen die Beweissituation durch die Zeugenaussagen stand. Von 28 Belastungszeugen, die bestätigen sollten, daß Dost in Arnheim 220 Kilogramm Haschisch verkauft haben sollte, blieb nur einer übrig. Aufgrund dessen Aussage konnte Richter Zimmermann Dost nur noch für den Verkauf von einem bis zehn Kilogramm verantwortlich machen. Der Prozeß fand starkes Interesse, nicht nur bei Dosts Arnheimer Solidaritätskomittee, sondern auch bei der niederländischen Presse. Insbesondere deswegen, weil bekannt wurde, daß ein weiterer mutmaßlicher Haschischhändler aus Holland schon in spanischer Auslieferungshaft sitzt. Und wieder fußt das Auslieferungsbegehren der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft auf dem „Weltrechtsprinzip“.