„Radio Z“: „Z“ wie zensiert

■ Schwules Programm bei „Radio Z“ erregt Anstoß im bayerischen Medienrat / Das alternative Radio darf wegen „Jugendschutz“ nicht senden / Bedenken wegen verbotener Parteienfinanzierung

Aus Nürnberg Wolfgang Gast

Das bisher einzige alternative Radioprojekt in Bayern darf nicht auf Sendung gehen. In der Mitarbeit der „Schwulen Welle“, einem festen Bestandteil des Nürnberger Senders „Radio Z“, sehen die Mitglieder der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) die Bestimmungen des Jugendschutzes gefährdet, insbesondere durch die vorabendliche Sendezeit zwischen 17 und 20 Uhr. Des weiteren äußerten sie Bedenken wegen einer verbotenen Parteienfinanzierung. Die bayerischen Grünen hatten über ihren Ökö– Fonds einen Zuschuß von 30.000 Mark gewährt und eine Bürgschaft für den Verein übernom men. Im Gegenzug beschloß der Medienrat weiterhin, drei kommerzielle Anbieter auf einer neugeschaffenen UKW–Frequenz im Großraum Nürnberg–Fürth–Erlangen im Rahmen eines dreimonatigen Probelaufes zuzulassen. Nach einer „großen Schwulendebatte“ im Medienrat, in der sich nach der Aussage der Grünen– Vertreterin Ursula Schneider die CSU–Vertreter „hemmungslos ausgelassen“ haben, hat die BLM zuletzt einen halbherzigen Kompromiß verabschiedet. Das Alternativ–Radio könne mit einem Beschluß des kommenden Medienrates am 12. November an dem Probelauf teilnehmen, wenn die Bedenken über die Finanzierung ausgeräumt würden und wenn „in einem Vorabendmagazin der Zielgruppe der Schwulen keine Sendezeit eingeräumt wird“. In einer ersten Stellungnahme erklärte der Vorstand von „Radio Z“, „die Verbannung von Homosexuellen aus den Abendprogramm hat nichts mit Jugendschutz, sondern eher mit der Diskriminierung von Minderheiten zu tun“. Möglicherweise würden die Schwulen lediglich dazu benutzt, um einen „unbequemen Anbieter“ fernzuhalten. Bereits am 1.10. hatte der Medienrat eine Entscheidung über die Freigabe der Frequenz und damit der Zulassung von „Radio Z“, vertagt. In der Begründung wurden allgemein die Finanzierung und die redaktionelle Verantwortlichkeit der Mitarbeiter angezweifelt. Dabei berief sich die Medienzentrale auf Presseberichte, in denen die Redakteure über die finanzielle Situation und die geplante Programmstruktur des Senders berichtet hatten. Zur Klärung der Vorwürfe hatten die Mitarbeiter von „Radio Z“ eine 14seitige Stellungnahme verfaßt und unter anderem angeboten, die Bürgschaft der Grünen durch die Verpflichtungserklärung einer Privatperson zu ersetzten. Mit der jetzigen Entscheidung will die Medienzentrale offenbar die Zulassung eines nicht–kommerziellen Anbieters verhindern, obwohl im Mediengesetz deren Berücksichtigung ausdrücklich vorgeschrieben ist.