„Sittenwidrig“

■ Die Bewohner der Hafenstraße wollen den angebotenen Vertrag wegen dessen § 17 und 19 nicht unterzeichnen

Der Pachtvertrag, den der Hamburger Senat den Bewohnern der Hafenstraße zugesteht, sieht vor, daß als Pächter der Grundstücke St. Pauli–Hafenstraße 116–126 und Berhard–Nocht– Straße 16–24 ein Verein auftritt, der aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern besteht - vier dürfen die Bewohner bestimmen, drei werden von der Stadtregierung benannt. Die Funktion des Verpächters soll die „Lawaetz–Stiftung“ ausfüllen. Zwei Details im Vertragswerk führten zur Ablehnung durch das Plenum der Hafenstraße. Unter Paragraph 19 ist als Vorbedingung für die Unterzeichnung des Senats vorgesehen, daß „alle ohne ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers vorgenommenen baulichen Veränderungen vollständig beseitigt werden, die objektiv dem Zweck dienen, staatliche Amtshandlungen zu erschweren und zu vereiteln...“ Dies bezieht sich auf die Befestigungsanlagen (Stacheldraht, Stahlplatten, Falltüren und Betonpfeiler), die die Bewohner vor einigen Monaten aus Angst vor Polizeiüberfällen errichtet hatten. Zu dieser Vorleistung sind die Bewohner nicht bereit, solange der Senat die von ihm gesammelten gerichtlichen Räumungstitel nicht herausrückt. Der zweite Knackpunkt findet sich im Paragraph 17. Dieser bestimmt, daß der Verein dafür zu sorgen hat, daß auf Dauer „alle Häuser zur Durchführung notwendiger Amtshandlungen ohne besonderen Aufwand (...) zugänglich sind“. Gleichzeitig soll der Pächter darauf hinwirken, „daß aus dem Pachtobjekt heraus keine strafbaren Handlungen begangen werden“. Sollten sich die Bewohner daran nicht halten, so erfährt man aus Paragraph 9, kann dem Verein fristlos gekündigt werden. Daß diese Vertragsklausel „sittenwidrig“ sei und dem Mietgesetz widerspreche, meint nicht nur der Verein „Mieter helfen Mietern“. Michael Berger