Freispruch in WAA–Prozeß

■ WAA–Gegner wegen Steinwurf angeklagt / In erster Instanz zu 17 Monaten ohne Bewährung verurteilt

Von Bernd Siegler

Nürnberg (taz) - Die Jugendkammer des Landgerichts Amberg sprach einen 21jährigen WAA–Gegner aus Freiburg nach 12 Verhandlungstagen frei. Die Anklage lautete auf besonders schweren Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Staatsanwaltschaft hatte im bisher längsten WAA–Verfahren 21 Monate ohne Bewährung gefordert, das Urteil der Erstinstanz lag nur vier Mo nate darunter. Laut Anklageschrift soll der WAA–Gegner am 6.4.86 aus einer Gruppe Vermummter Steine und Lehm geworfen und dabei einen Polizisten am Helm getroffen haben. Die Polizeizeugen wollten ihn dabei an einer schwarzen Sturmhaube, einer Jeans und einer blauen Schimanski–Jacke eindeutig erkannt haben. Bei der Verhandlung verwickelten sie sich in erhebliche Widersprüche und wiesen große Erinnerungslücken auf. Gegen den vermeintlich getroffenen Be amten läuft derzeit ein Verfahren wegen Falschaussage in der gleichen Sache. Der WAA–Gegner selbst bestritt, überhaupt geworfen zu haben. Ein weiterer Zeuge bestätigte diese Version. Wegen Zweifel an der Schuld sprach die Kammer den Angeklagten frei und hob das Urteil der Erstinstanz auf. In der Erstinstanz war der Freiburger nach sieben Verhandlungstagen am 4.3.87 zu 17 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden. Richterin Schmidt verhängte die bis dahin härteste Strafe in einem WAA– Verfahren aus Gründen der „Generalprävention“ und „zur Verteidigung der Rechtsordnung“. Ungereimtheiten in den Zeugenaussagen störten sie dabei nicht. Das spektakuläre Verfahren erlebte seinen unfreiwilligen Höhepunkt, als der Angeklagte und mehrere Prozeßbeobachter bei einem richterlich angeordneten Augenschein am Bauzaun von übereifrigen Beamten festgenommen wurden. Die Polizei sprach später von „unglücklichen Umständen“.