Kritik an Trierer Staatsanwaltschaft

■ „Gesinnungsjustiz“ gegen Grüne / Justizminister ordnet Untersuchung an / Kriminalbeamtin wollte sich als Journalistin getarnt Informationen erschleichen / Mittlerweile 30 Hausdurchsuchungen und 14 Anklagen

Trier (taz) - Als „Gesinnungsjustiz“ haben die rheinland–pfälzischen Grünen das Vorgehen der Trierer Ermittlungsbehörden gegen den grünen Regionalbeauftragten, Ewald Adams, andere grüne Parteimitglieder, Volkszählungsgegner und auch gegen Journalisten bezeichnet. Nach Angaben der Öko–Partei seien in Trier mittlerweile rund 30 Hausdurchsuchungen gegen Volkszählungsgegner durchgeführt und gegen 14 Personen Anklage erhoben worden. Über das skandalöse Vorgehen der Staatsanwaltschaft kommen immer wieder neue Details an die Öffentlichkeit, die jetzt auch den liberalen Justizminister Peter Caesar auf den Plan gerufen haben. So hat der Justizminister den Generalstaatsanwalt des Landes, Hans–Joachim Ulrich, beauftragt, das Vorgehen der Trierer Justizbehörden zu untersuchen. Vor allem die Durchsuchung des Trierer Studios des Privatsenders RPR hat bei den Journalistenverbänden und der Opposition im Lande scharfe Proteste hervorgerufen. So fahndete die Staatsanwaltschaft, offenbar ermuntert durch das einen Tag zuvor bekanntgewordene ZDF–Urteil des Bundesverfasungsgerichts, wonach selbst recherchiertes Material beschlagnahmt werden kann, munter drauflos, um eine Pressemitteilung der Grünen in die Hände zu bekommen. Durch diese teilweise in der Lokalzeitung zitierte Pressemitteilung hatte sich der Trierer Landrichter Richard Brühl beleidigt gefühlt und Strafanzeige gestellt. Doch gerade die den Redaktionen zugeschickten Mitteilungen dürfen nach dem BVG–Urteil ausdrücklich nicht beschlagnahmt werden. Bekannt wurde inzwischen auch, daß die Staatsanwaltschaft zunächst mit verdeckten Methoden gegen Ewald Adams ermittelte. So gab sich eine Kriminalbeamtin am Telefon als Journalistin des Trierer Echo aus, um Informationen aus dem Grünen Regionalbeauftragten herauszufragen. Diese Maßnahme könne „rechtlichen Bedenken“ begegnen, räumte inzwischen der Trierer Leitende Oberstaatsanwalt, Heinz Hammen, in einem Schreiben an den Grünen Landtagsabgeordneten Horst Steffny ein. Dennoch kam Hammen zu dem Egebnis, daß das Verhalten seines Staatsanwalts „zu Beanstandungen keinen Anlaß“ gebe. Felix Kurz