Zweifel an Eichlers Täterschaft

■ Der in U–Haft sitzende mutmaßliche Täter will die Tatwaffe „in die Hand gedrückt“ bekommen haben / Schmauchspuren am Handschuh allerdings nicht von Leuchtspurmunition

Von Klaus–Peter Klingelschmitt

Frankfurt (taz) - Wie die Bundesanwaltschaft (BAW) in Karlsruhe inzwischen bestätigte, soll der in U–Haft befindliche Andreas Eichler, der beschuldigt wird, an der Startbahn West zwei Polizisten ermordet zu haben, einen noch unbekannten Mann belastet haben. Während seiner Vernehmung hatte Eichler behauptet, die Tatwaffe in der Mordnacht von einem „Gesinnungsgenossen“ (BAW) in die Hand gedrückt bekommen zu haben. Eichler sollte die Waffe „verschwinden lassen“. BAW–Sprecher Förster hält diese Aussage des 33jährigen Eichler allerdings für wenig glaubhaft. Die bisherigen kriminaltechnischen Ermittlungen hätten eindeutig ergeben, daß die am Handschuh von Eichler entdeckten Schmauchspuren nicht den Schmauchpartikeln entsprächen, wie sie beim Abfeuern von Signalmunition zurückbleiben. Der Anwalt von Eichler wollte auch gestern keine Angaben zu den Aussagen seines Mandanten machen. Über den Mann, der Eichler nach dessen Angaben die Pistole in die Hand gedrückt haben soll, wurde gestern gleichfalls nichts bekannt. Laut Bundesanwaltschaft werden die Angaben Eichlers noch „überprüft“. Die von der Bundesanwaltschaft am Tag nach der Bluttat veröffentlichte Presseerklärung, wonach aus den Reihen der Demonstranten - kurz vor den tödlichen Schüssen - das Kommando: „Scharfschützen Feuer!“ gekommen sein soll, wurde von Hessens Innenminister Gottfried Milde übernommen. Nach Informationen der taz soll Milde während der Sondersitzung des Innenausschusses des Landtages erklärt haben, daß zwei schriftliche Aussagen vorlägen, die die Version der Bundesanwaltschaft bestätigt.