Who is Who bei Wallraff (3.Folge)

In der dritten Runde des Nachwort–Streits zwischen konkret–Herausgeber Hermann L. Gremliza und dem Verleger Reinhold Neven Du Mont (Kiepenheuer&Witsch) hat jetzt der Ringrichter eingegriffen: Das Landgericht Hamburg hat auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung und unter Androhung von Ordnungsgeld (“im Einzelfall höchstens 500.000 DM“) Neven Du Mont verboten zu behaupten, er habe das Nachwort zu dem Buch „Der Aufmacher“ in mehreren Arbeitsgängen selber verfaßt. Des weiteren wird ihm untersagt, über die Behauptung Gremlizas, das Nachwort sei an seinem Schreibtisch entstanden, „alles Quatsch“ zu verbreiten. mbr