Handlungsbedarf

■ Lebenslänglich statt Todesstrafe für politischen Gefangenen in Chile

Vor der Hinrichtung durch Pinochets Schergen scheint Carlos Garcia gerettet - aller Untätigkeit der Bundesregierung zum Trotz, die einen „aktuellen Handlungsbedarf“ offenbar erst sieht, wenn das Erschießungspeloton Aufstellung bezogen hat. Nach dem Urteil in Santiago kann man nun in Bonn wieder aufatmen. Das leidige Thema, ohnehin schon halb vergessen, scheint endgültig vom Tisch zu sein. Der Kompromiß zwischen den Liberalen und Blüm auf der einen Seite und den Zimmermännern auf der andern sah ja nur für den akuten Fall einer anstehenden Hinrichtung ein amtliches Engagement vor. Daß politischer Widerstand in strafrechtlicher Hinsicht eben gewöhnliches Verbrechen ist und Mord demnach mit lebenslänglicher Gefängngisstrafe abgegolten wird, entspricht ja auch hiesiger Rechtssprechung. Bleibt nur der kleine Schönheitsfehler mit den „unfeinen Methoden“, Geständnisse zu erpressen. Aber schließlich ist Folter hierzulande schon längst kein generell anerkannter Asylgrund mehr. Wenn sich diejenigen Politiker, denen im Sommer nach vierzehn Jahren Diktatur endlich die Augen aufgegangen sind, jetzt zufrieden geben, wird nur noch eines Garcia und seine Genossen vor einer lebenslänglichen Haftstrafe bewahren: der Sturz Pinochets und das Ende seiner Tyrannei. Dafür haben sie schon zu einer Zeit ihr Leben eingesetzt, als die meisten Chilenen sich vor dem Diktator duckten und die hiesigen Politiker schwiegen. Thomas Schmid