Alternativ–Radio: Z wie Zulassung

■ Nürnberger Alternativ–Radio darf nun doch am Probelauf teilnehmen / „Radio Z“ akzeptiert Bedingungen

München (taz) - Der Nürnberger Alternativ–Sender „Radio Z“ darf nun doch auf Sendung gehen. Nach den Beschlüssen des Grundsatzausschusses vom 12.11. und des Programmausschusses vom vergangenen Montag in der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM) scheint nun der Weg frei zu sein, „Radio Z“ auf die Anfang November freigegebene fünfte Privatfunkfrequenz aufzuschalten. Eine schriftliche Genehmigung an die zuständige Kabelgesellschaft in Nürnberg wird für heute erwartet. Als möglichen Sendebeginn nannten die MitarbeiterInnen von „Radio Z“ den 1. Dezember. Am 30.10. hatte der Medienrat der BLM eine Lizenzerteilung verweigert, aber „Radio Z“ unter bestimmten Bedingungen eine spätere Zuschaltung für den dreimonatigen Probelauf gehalten. Beanstandet wurde eine Bürgschaft der bayerischen Grünen und ein Zuschuß aus deren Öko– Fonds. In der Auffassung des Medienrates stellte dies ein Verstoß gegen das Verbot der Parteienfinanzierung dar. Ferner erregte ein fester Sendeplatz für schwule Initiativen Anstoß. In der „Schwulen Welle“ sahen die Mitglieder des Medienrates die Belange des Jugendschutzes gefährdet. Die Bürgschaft der Grünen wurde inzwischen gegen die einer Privatperson ausgetauscht, der Aufforderung der BLM, „im Probelauf der Zielgruppe Schwule keine Sendezeit einzuräumen“ wird nachgekommen. Für die endgültige Lizenzvergabe nach der Versuchsphase hoffen die RedakteurInnen von „Radio Z“, das schwulenfeindliche Diktat der BLM aufheben zu können. In einer schriftlichen Erklärung wandten sie sich an alle MedienratsmitgliederInnen und erklärten nochmals Sinn und Zweck des festen Sendeplatzes. Wolfgang Gast