BASF abgeblitzt Abmahnung rechtswidrig

■ Arbeiter hatte sich für US–Kollegen eingesetzt / Arbeitsgericht bewertet Recht zur „politischen Meinungsäußerung“ hoch

Ludwigshafen (taz) - Der Chemiearbeiter Bernhard Dönig darf sich nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen bei der BASF weiterhin für die US– Gewerkschaft OCAW einsetzen. Dönig hatte im vergangenen Jahr mehrere Briefe im Auftrag der OCAW an leitende BASF–Mitarbeiter versandt. In diesen Schreiben setzten sich die US–Gewerkschafter für die Wiedereinstellung von 370, durch die Konzernleitung ausgesperrten, BASF–Werkern in der BASF–Niederlassung Geismar/Louisiana ein. Zudem hieß es in den Briefen, daß die derzeit in Geismar tätigen Leiharbeiter eine Gefahr für die Sicherheit des Werkes und der Umgebung bedeuten würden. Die BASF hatte gegen Dönig eine Abmahnung ausgesprochen und in die Personalakte eingetragen. Der Konzern begründete dies damit, daß Dönig die Adressen der leitenden BASF–Angestellten illegal an die OCAW weitergegeben habe. Gegen diese Maßregelung klagte der Arbeiter vor dem Arbeitsgericht. Darüber hinaus hatte dessen Anwalt beantragt, daß sein Mandant auch in Zukunft von der OCAW zusammengestelltes Material an BASF–Angestellte versenden dürfe. Die Kammer des Ludwigshafener Arbeitsgerichts unter Vorsitz von Christoph Heldmann bewertete die „politische Meinungsäußerung“ Dönigs höher als die durch seine Aktivitäten ausgelöste „Störung“ im Betrieb. Der gemaßregelte Chemiearbeiter dürfe auch weiterhin Briefe der OCAW versenden. Dönigs Verhalten sei zweifelsohne durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Chemieunternehmen habe zudem nicht hinzureichend dargelegt, in welcher Weise Dönig das Adressenmaterial „illegal“ weitergegeben habe. Eine „vage Vermutung“ reiche für eine Abmahnung nicht aus. Der BASF wurde aufgetragen, die Abmahnung in der Personalakte Dönigs wieder zu entfernen. Max Holz