Opportunisten

■ Verfassungsgericht diskriminiert ausländische Familien

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe erklärte am Donnerstag die dreijährige Wartezeit für den Nachzug von Ehegatten ausländi Wartefrist ist so offensichtlich verfassungswidrig, daß deren Aufhebung eine pure Selbstverständlichkeit sein mußte. Auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter stand aber nicht nur der bayerische Ausreißer, sondern die ausländerfeindliche Politik der Bonner Rechtskoalition. An diesem Punkt ist der Spruch aus Karlsruhe eine Katastrophe. Er erteilt einer gezielten Diskriminierung zum Zwecke der Abschreckung seinen höchstrichterlichen Segen. Denn nichts anderes, als den Immigranten das Leben so schwer wie möglich zu machen, war mit der von Bonn 1981 eingeführten Rahmengesetzgebung beabsichtigt. Daß der zweite Senat seinem Ruf als willfähriges Instrument der herrschenden Regierung auch mit dieser Entscheidung voll entsprochen hat, mag ein simples Beispiel illustrieren: Eine einjährige Trennung ist für eine deutsche Ehe Scheidungsgrund, für Ausländer soll sie dagegen trotz des grundgesetzlichen Schutzes der Familie verfassungskonform sein. In Karlsruhe hat wieder einmal politische Opportunität über die Verfassung gesiegt, eine rassistische Furcht vor angeblicher Überfremdung den Grundrechtskatalog ausgehebelt. Jürgen Gottschlich